Bilanz/Einzelunternehmen: Fehlerhafte Buchung in der Abschlussbilanz 2016
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
unglücklicherweise habe ich ein Problem mit meinem Jahresabschluss 2017, der auf einer Falschbuchung im Jahresabschluss 2016 beruht.
Kurzer Hintergrund: Ich bin seit 2014 Selbstständiger (Software-Entwickler), Einzelunternehmen mit angemeldeten Gewerbe. 2014/15 noch EÜR, ab 2016 Bilanzierungspflichtig. Die EÜR sowie Bilanz erstelle ich selbst, bisher ohne größere Probleme, da sich meine Geschäftsvorfälle im Rahmen halten.
Folgender Fall:
2015 wurden durch einen Fehler meinerseits ca. 800€ zu wenig Umsatzsteuer, verteilt auf zwei Monate, an das Finanzamt gezahlt (zwei fehlerhafte Umsatzsteuer-Voranmeldungen).
Dieser Fehler fiel mir im März 2016 bei der Erstellung der Steuererklärungen für das Vorjahr auf (2015 war ich noch EÜR-Berechtigt, Abgabe der Eröffnungsbilanz 2016 bis Januar 2017).
Die korrigierten Umsatzsteuer-Meldungen für die entsprechenden zwei Monate wurden über Elster abgegeben, eine kleine Strafe (ca. 20€) gezahlt und der Betrag von meinem Konto abgebucht und in der Gewerbesteuererklärung für 2016 angegeben.
Bei der Bilanz für 2016 habe ich diese beiden Nachzahlungen auf das Skr03-Konto 1790 Umsatzsteuer Vorjahr gebucht (Quelle Bank 1200, Ziel 1790).
In der Jahresbilanz 2016 tauchte dieser Posten in der Bilanz (Aktiva, Umlaufvermögen -> Umsatzsteuerforderungen) auf und wurde von mir dem Finanzamt mittels E-Bilanz übermittelt und vom FA akzeptiert. Ich habe diesen Fehler wohl "übersehen" und nicht aufgelöst.
Leider ist es so, dass ich diesen Posten „Umsatzsteuer Vorjahr“ auch in das Jahr 2017 mit genommen habe und nicht weiß, wie ich diesen Posten auflösen soll.
Hinweis: Die Umsatzsteuer wurde, wie erwähnt, bereits getilgt, d.h. es besteht meinerseits keinerlei Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt. Auch die Gewerbe- sowie Einkommensteuer-Erklärungen sind korrekt.
Meine Frage:
Besteht die Möglichkeit, durch ein Buchung im Jahr 2017 die Jahresbilanz 2017 von diesem Posten zu befreien, oder muss ich eine korrigierte Eröffnungs- und/oder Jahresbilanz 2016 abgeben, bei dem der Posten nicht erscheint?
Über eine Auflistung der notwendigen Buchungen wäre ich zudem sehr dankbar.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Steuerberater FBf.IStR Marc Ehlers
Gemäß Anlage
Sie haben eine Frage im Bereich Bilanz?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
bitte laden Sie den entsprechenden Auswertungen einmal hoch, also Sachkonten und Summen- und Saldenlisten, sowie die entsprechenden Elstermeldungen.
Vielen Dank
Habe die entsprechenden Dokumente angehängt. Hinweis: Aus "Datenschutzgründen" habe ich im Text/Fragestellung nicht die tatsächliche Summe der fehlerhaften UmsSteuer genannt - dieser Beträgt, wie in den Dokumenten zu sehen ist, nicht 800, sondern 2598€.
Da ich nicht genau wusste was Sie mit den entsprechenden Elster-Meldungen meinten, habe ich die Umsatzsteuer-Voranmelden sowie die offiziell beim FA eingereichte Bilanz für 2016 hinterlegt.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.