Bewertung lebenslanges Wohnrecht
Fragestellung
Fallschilderung:70-jährige Frau,im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht (aufschiebend,bedingte persönliche Dienstbarkeit,Jahreswert des Wohnrechts-ziemlich realistisch-6000€).Der Erblasser ist gestorben.Mit der Frau nicht verwandt,nur Lebenspartner.Frage:Wie hoch ist der Wohnwert,nach dem das Finanzamt die zu entrichtende Erbschaftssteuer berechnet?Welche Steuerhöhe könnte dabei maximal rauskommen?(Finanzamt Landkreis Plön)
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen und vielen Dank für Ihre Anfrage bei yourXpert!
Der Wert des Wohnrechts errechnet sich aus der statistischen Lebenserwartung sowie eines Verfielfältigers der ANlage 9a zum Bewertungsgesetz. Aufgrund Ihrer Angaben beträgt der Wert 66.762 Euro. Nach Abzug eines Freibetrags von 20.000 Euro (laut Erbschaftsteuergesetz) ergibt sich somit ein steuerpflichtiger Erwerb von 46.762 Euro. Sie sind laut Erbschaftsteuergesetz in Steuerklasse 3 einzuordnen, so dass sich ein Steuersatz von 30% ergibt. Die Erbschaftsteuer wird daher ca. 14.000 Euro betragen.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein. Sollten Sie zufrieden mit meiner Antwort sein, freue ich mich über eine positive Bewertung.
Herzliche Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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