Bevorstehende Verhaftung eines Angehörigen
Beantwortet
Fragestellung
Hallo,
Ich bekam heute morgen einen Anruf von meinem Sohn, Student. .Er befürchtet eine Verhaftung,
hat mir erzählt, dass seine Freundin von der Polizei unter Druck gesetzt worden sei, Informationen über ihn preiszugeben, sein Telefon würde abgehört. Seine Freundin hat den Wohnungsschlüssel mitgenommen, er könne die Wohnung daher nicht verlassen. Den Grund für eine etwaige Verhaftung hat er mir nicht mitgeteilt.
Ich kann ihn seit einigen Stunden nicht mehr erreichen.
Daher meine Frage:
Was kann ich als Angehöriger tun?
Welche Justizbehörde gibt mir Auskunft, ob eine Verhaftung tatsächlich stattgefunden hat?
Vielen Dank,
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Antwort des Experten
Sehr geehrte(r) Mandant (in),
in der Tat befinden Sie sich in einer vertrackten Situation.
Es gibt leider nicht so etwas wie eine zentrale Datenbank, in der die von Ihnen gewünschten Daten gespeichert und - zum Beispiel für Angehörige - abrufbar wären.
Sollte ihr Sohn tatsächlich festgenommen worden sein, bekommt er stets die Möglichkeit, einen Verteidiger seiner Wahl und durchaus auch ein Familienmitglied zu kontaktieren. Macht er von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, müssen Sie dies leider zunächst einmal akzeptieren, sofern Ihr Sohn volljährig ist. Ein Informationsrecht haben Sie dann leider nicht.
Die nach Ihrer Schilderung derzeit einzige Möglichkeit, die ich sehe, wäre eine Kontaktaufnahme zu seiner Freundin, um diese um Mithilfe zu bitten.
Sollte sie nämlich wirklich von der Polizei kontaktiert und vernommen worden sein, wird es auxh eine schriftliche Ladung mit einem polizeilichen Aktenzeichen geben.
Mit dieser Information können Sie sich Ihrerseits an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl wenden und diesen mit einer weitergehenden Kontaktaufnahme und der Bitte um Verteidigung Ihres Sohnes beauftragen. Auch hier gilt wieder, dass Ihr Sohn diesen Wahlanwalt durch eine Bevollmächtigung selbst beauftragen müsste. Zumindest würde der Anwalt aber zunächst zu einem so genannten Anbahnungsgespräch zwecks Erhalt einer Vollmacht vorgelassen.
Ich bedauere, Ihnen keine positivere Mitteilung machen zu können und wünsche Ihnen viel Erfolg bie der Unterstützung Ihres Sohnes.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
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Ich bin mit der Antwort nicht zufrieden, ihr Rat, einen Kontakt mit der Freundin meines Sohnes,
die ihn ja belasten könnte, herzustellen, ist nicht zielführend.
Warum sollte gerade diese Person mir darüber Auskunft geben?
Bitte um Rückzahlung,
Mit freundlichen Grüßen
Sie dürfen mir glauben, wenn ich Ihnen sage, dass ich Ihre Sorge gut verstehen kann. Ich habe selbst einen Sohn.
Dennoch ist meine Antwort völlig korrekt: Es gibt kein zentrales Register für vorläufige Festnahmen oder Festnahmen, die auf Basis eines Haftbefehls erfolgen.
Sofern Ihr Sohn volljährig ist - diese Frage haben Sie mir leider nicht beantwortet - können Sie nichts tun, wenn er Sie nicht von sich aus kontaktiert. Denn diese Möglichkeit wird ihm bei einer Festnahme durchaus gegeben.
Wenn Ihr Sohn Sie also - so schwer dies für Sie sein mag - nicht kontaktieren möchte und danach sieht es ja leider aus, müssen Sie selbst von sich aus nach Anhaltspunkten für seinen Verbleib suchen. Von daher war mein Hinweis auf die Freundin das einzige, was ich Ihnen auf Basis Ihrer Angaben mitgeben konnte.
Sie selbst schreiben ja, dass die Freundin von der Polizei kontaktiert worden sein soll. Ist sie also vernommen worden, so muss es einen Brief der Polizei gegeben haben. Auf diesem Brief findet sich das Aktenzeichen der zuständigen Polizeidienststelle. Diese kann Ihnen weitere Informationen geben.
Leider gibt es in Ihrem Fall keine andere juristische Möglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin (und Absolventin des Fachanwaltslehrgangs für Strafrecht)
Danke für Ihre schnelle Antwort,
Ich habe verstanden, möchte dennoch wiederholen, dass ich nach wie vor ihren Rat, die Freundin zu kontaktieren,
unter den gegebenen Umständen nicht für sinnvoll halte.
Bitte um Rückzahlung. Die "Geld-Zurück-Garantie" wurde doch recht deutlich angepriesen.....
Beste Grüße,
Ich warte noch auf Ihre Rückmeldung bzw Bestätigung der Rückzahlung. Mit freundlichen Grüßen
Lisa v H