Betrugsfall ebay / Ware nicht geliefert
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
wir haben am 02.08.2018 einen Dyson-Ventilator bei ebay gekauft und per Banküberweisung bezahlt.
Der Verkäufer hatte 100% positive Bewertungen, war zu diesem Zeitpunkt noch alles seriös.
Nun bekommen wir keine Ware geliefert. Der Verkäufer ist bei ebay schon gesperrt worden.
Eine google-Suche ergibt dutzende weitere Fälle zu exakt dieser GMBH. (alle haben keine Ware erhalten...).
Nun die Frage: Was können wir tun? Anzeige bei der Polizei? Übernehmen Sie auch solche Fälle weiter?
Im Anhang finden Sie alles wissenswerte hierzu.
Vielen Dank
Freundliche Grüße
K. A.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Ach ja: Anbei ein Zeitungsauschnitt bzgl. des Themas.
MfG
MfG
Schulte
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Sie sollten hier 2-gliedrig vorgehen.
1. Strafrechtlich
Sie sollten zunächst entsprechende Strafanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle wegen Betruges und aller weiter in Betracht kommenden Delikte nebst ggf. erforderlichen Strafanträgen stellen. Die Strafanzeige sollte sich insbesondere - auch - gegen den Kontoinhaber richten, wohin Sie den Kaufpreis hin überwiesen haben. Dieser Kontoinhaber sollte zumindest Mittäter sein.
2. Zivilrechtlich
Daneben sollten Sie auch zivilrechtlich gegen diese Firma vorgehen, um Ihre zivilrechtlichen Ansprüche zu sichern. Hierzu sollten Sie den Verkäufer unter Fristsetzung nachweislich (Einwurfeinschreiben) zur Lieferung der Ware innerhalb von 14 Tagen (konkretes Datum als Fristende) auffordern. Sollte diese Frist ergebnislos verstreichen, was anzunehmen ist, ist der Verkäufer in Verzug. Vorsorglich sollten Sie dann den Verkäufer erneut unter Fristsetzung von 10 Tagen mit Einwurfeinschreiben zur Lieferung auffordern und den Rücktritt sowie weiteren Schadensersatz androhen. Im Anschluss können Sie (ebenfalls mit Einwurfeinschreiben) den Rücktritt vom Vertrag erklären und den geleisteten Kaufpreis unter Fristsetzung von 14 Tagen zurück fordern.
Gerne können Sie sich nach fruchtlosem Ablauf der 1. Fristsetzung auch anwaltlicher Hilfe bedienen. Die Anwaltskosten sind dann vom Gegner als Verzugsschaden zu ersetzen. Hierzu sollten Sie sich dann eines Anwaltes bei sich vor Ort bedienen.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt & Datenschutzbeauftragter (TÜV)