Betriebsrente: Angebot des Arbeitgebers einer einmaligen Pensionsauszahlung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein ehemaliger (und jetzt erneuter) Arbeitgeber bietet mir fuer den Zeitraum 1997-2006 eine einmalige Auszahlung meiner Betriebsrentenansprueche an. Sodenn ich akzeptiere, wuerden alle weiteren Ansprueche erloeschen.
FRAGE
Wuerde der einmalige Betrag von Betriebsrentenanspruechn besteuert?
Wenn ja, in welchem Masse?
Wuerde der derzeitige Lebensmittelpunkt (Einkommen) Maleisien durch das DBA mit Deutschland eine Besteuerung aendern?
HINTERGRUND
1. 1997-2003 war ich fuer das Unternehmen in den Niederlanden taetig, 2003-2006 im Sultanat von Oman.
2. 2006-2012 war ich in Deutschland bei einem anderen Arbeitgeber beschaeftigt.
3. 2012-heute bin ich wieder beim vormaligen Arbeitgeber beschaeftigt (2012-2016 Niederlande, 2017-heute Maleisien, das ein DBA mit Deutschland unterhaelt).
4. Ich hatte ueber die gesamte Dauer der o.g. Auslandsdelegationen einen Wohnsitz in Deutschland.
Mit freundlichen Gruessen,
J. K.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Gemäß Sachverhaltsdarstellung gehe ich davon aus, dass die Betriebsrente von einem deutschen Arbeitgeber bzw. einer dazwischengeschalteten deutschen Versicherung, Unterstützungskasse o.ä. geleistet wird.
Grundsätzlich gilt bei Betriebsrenten die nachgelagerte Besteuerung, d.h. die Einzahlungen in die Betriebsrente bleiben steuerfrei, dafür wird im Auszahlungszeitpunkt besteuert, ohne dass eine Begünstigung erfolgt.
Ausnahmen gelten bei Altverträgen, soweit diese durch pauschale Arbeitgeberleistungen besteuert worden sind und nach Gesetzesänderung ab 2005 die entsprechenden Anträge gestellt worden sind, in solchen Fällen erfolgt lediglich eine Besteuerung nach Ertragsanteil oder als Kapitalertrag. Das Versicherungsunternehmen oder der Pensionsfond kann Ihnen hierzu Auskunft geben, ob eine solche Ausnahme vorliegt.
Somit gehe ich zunächst davon aus, dass die Auszahlung dem Grunde nach steuerpflichtig ist.
Soweit es sich bei solchen Zahlungen um Ruhegehälter u.ä. handelt (keine Rente durch einen Sozialversicherungsträger oder die öffentliche Hand, keine Leistung eines berufsständischen Versorgungswerk), liegt gemäß DBA das Besteuerungsrecht beim Ansässigkeitsstaat (Art. 18 Abs. 1 DBA Malaysia 2010).
Soweit keine Besonderheiten vorliegen, sollte bei Ihnen der Ansässigkeitsstaat Malysia sein. Das Besteuerungsrecht liegt demnach in Malaysia. In der deutschen Einkommensteuererklärung sind sie anzugeben (soweit Sie aufgrund deutscher Einkünfte in Deutschland überhaupt steuererklärungspflichtig sind), da diese Einkünfte dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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zur Klarstellung wie folgt.
1. Arbeitgeber ist nicht Deutsch, sondern Niederländisch,
2. der Betriebspensionsfond ist im außereuropäischen Ausland,
3. ich bin in Deutschland nicht Einkommmenssteuerpflichtig.
wenn Sie in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig (unbeschränkte Steuerpflicht) sind und Deutschland auch nicht der Quellenstaat (aus dem die Auszahlung erfolgt) ist, kann keine Besteuerung in Deutschland erfolgen. Für die ebschränkte Steuerpflicht ist immer die Voraussetzung, dass die Einkunfsquelle im Inland liegt.
Falls doch die Einkunftsquelle in Deutschland wäre, gelten meine Ausführungen aus der ursprünglichen Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Somit raten Sie mir per Kommentar 20.1.2020 13:02, die Auszahlung in Malaysia (Ansaessigkeitsstaat) aufzufuehren, richtig?
Besten Gruss
J. K.