Betriebsnachfolge
Fragestellung
Guten Tag Herr Christiansen,
ich bin seid 1986 selbständige Kauffrau und habe 1993 über diesen Gewerbebetrieb eine Immobilie finanziert. Diese habe ich 7 Jahre zur Hälfte selbst als Geschäft genutzt und das obere Geschoss an eine Augenarztpraxis vermietet.
Während dieser Zeit habe ich die damals üblichen Sonderabschreibungen (im Osten) gezogen.
Zur Zeit ist die Immobilie an einen Bäcker und eine privatgenutzte Wohnung vermietet.
Den Gewerbebetrieb/ Geschäft führe ich an einem anderen Standort weiterhin fort.
Nun möchte im Zuge der Unternehmensnachfolge gern den Betrieb teilen in einen Gewerbebetrieb/Geschäft und einen Vermietungsbetrieb. Ich habe zwei Töchter, auf die ich das Unternehmen gern so aufteilen möchte.
Nun meine Frage: Geht das und wenn ja - was ist dabei zu beachten und welche steuerlichen Gesetze, bzw. § greifen da?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Ihre Frage möchte ich im Rahmen einer Erstberatung beantworten.Bitte haben Sie Verständnis, dass ich im Rahmen dieser Beratung und im Hinblick auf das Honorar die Möglichkeiten zur Übertragung nur "anreißen" kann. Für eine umfängliche Beratung empfehle ich den Rat eines Steuerberaters vor Ort.
Grundsätzlich ist es zunächst möglich, die Immobilie auf Ihre Tochter zu übertragen. Allerdings stellt die bloße Vermietungstätigkeit der Tochter keinen Gewerbebetrieb dar, sondern ist als private Vermögensverwaltung zu werten. Sie würde dann Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Das hätte langfristig den Vorteil, dass bei einem Verkauf nach 10 Jahren oder später, der dann erzielte Gewinn gem. § 23 EStG steuerfrei wäre.
In dem Fall muss aber die Immobilie zum Teilwert entnommen werden. Das kann (wird) dazu führen, dass in Ihrem bestehenden Gewerbebetrieb stille Reserven aufgedeckt werden, weil der Verkehrswert der Immobilie höher ist als der steuerliche Buchwert. Dieser "fiktive" Gewinn wäre dann durch Sie als Entnahmegewinn mit Ihrem persönlichen Steuersatz zu besteuern. Wichtig wäre hier aus meiner Sicht, dass die Übertragung der Immobilie erfolgt, bevor Sie den Gewerbebetrieb an Ihre zweite Tochter übertragen. Sonst würde die Immobilie als Betriebsvermögen mit dem Gewerbebetrieb mit übertragen werden.
Das verbleibende Unternehmen können Sie ansonsten gem. § 6 Abs. 3 EStG zu Buchwerten an Ihre zweite Tochter übertragen. Hier wären dann keine stillen Reserven aufzudecken, so dass eine einkommensteuerneutrale Übertragung möglich wäre.
Insgesamt liegen dann zwei Schenkungen vor, die grundsätzlich dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten schriftlich mitzuteilen wären. Als Mutter können Sie Ihren Kindern in einem Zeitraum von 10 Jahren Vermögen von bis zu 400.000 EUR übertragen, ohne dass Schenkungssteuer anfallen würde. Wenn die Werte darunter liegen, besteht also keine Gefahr der Festsetzung von Schenkungssteuer. Ansonsten gibt es für die Übertragung von Betriebsvermögen auch zusätzliche Freibeträge, die beansprucht werden könnten.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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kann ich die Aufdeckung der stillen Reserven durch eine Umwandlung in eine Co KG umgehen?
Viele Grüße
I. D.
Grundsätzlich käme eine Umwandlung in Frage. Aber damit wäre die Immobilie immer noch Betriebsvermögen. Ziel wäre es ja eigentlich, die Immobilie auf Ihre Tochter ins Privatvermögen zu übertragen, damit diese dann die Vermietung durchführen kann.
Schönen Gruß!