betriebskostenabrechnung einer Eigentumswohnung durch dei Verw.
Beantwortet von Rechtsanwalt Stefan Steininger in unter 2 Stunden
Fragestellung
zum 31.07.17 habe ich mein WE verkauft. Die Verwaltung hat dem neuen Eigentümer eine Betriebskostenabrechnung erstellt und ein mir zustehendes Guthaben an den neuen Eigentümer ausgekehrt. JETZT WURDE mir mitgeteilt, das ich mich mit dem neuen Eigentümer auseinandersetzen soll. Ist das i.o.
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Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
mutmaßlich hat der Verwalter richtig gehandell, wenn die Abrechnung nach dem Eigentumswechsel erfolgt ist.
Auch wenn die nach Eigentumsübergang beschlossene Jahresabrechnung ein Guthaben ausweist, steht dieses nicht dem früheren Wohnungseigentümer zu, sondern dem Erwerber (AG Marl, Urteil v. 22.5.2014, 34 C 5/14).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Mit freundlichen Grüßen
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