Betriebskosten Sperrmüll
Fragestellung
Sehr geehrter Herr RA Roth,
lt. meinem Gewerbemietvertrag habe ich mit dem Vermieter vereinbart die Betriebskosten "Müllabfuhrgebühren" zu streichen. Dies wurde auch immer berücksichtigt. Nun erscheint der Punkt "Sperrmüll" auf der Betriebskostenabrechnung. Ich bin der Meinung das dieser Punkt auch zu den Müllabfuhrgebühren gehört und damit vereinbarungsgemäß nicht umlagefähig ist.
Zum besseren Verständnis habe ich den Mietvertrag und div. Schreiben mit dem Vermieter beigefügt.
Meine Frage dazu: Muss ich den Punkt "Sperrmüll" bezahlen? Ja oder nein reicht mir als kurze Antwort aus.
Mit freundlichen Grüßen
D. B.
D..boers@arcor.de
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Antwort von Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Ich teile Ihre Auffassung.
Bei der Abfuhr von Sperrmüll kommt es ansonsten für die Umlagefähigkeit der Kosten entscheidend darauf an, ob sie laufend erforderlich ist, weil anderenfalls ein gemäß § 1 Absatz 1 BetrKV wesentliches Merkmal für die Qualifikation als Betriebskosten fehlt.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
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verstehe ich Sie richtig, das ich den Punkt "Sperrmüll" nicht bezahlen muß?
MfG
D. B.
ja, das haben Sie richtig verstanden.
MfG
RA K. Roth