Betriebsbedingte Kündigung von Mitarbeitern
Fragestellung
Ich muss aufgrund des plötzlichen Wegfalls eines Großkunden ALLEN Mitarbeitern kündigen. Insgesamt handelt es sich um 5 Mitarbeiter. Seit 2 Wochen sind die Mitarbeiter von der Arbeit freigestellt. Die Kündigung soll zum 28.02.2018 erfolgen. Wie sollte das Schreiben formuliert sein, vor allem möchte ich, daß die Urlaubsansprüche mit der Freistellung abgegolten sind. Die Mitarbeiter sind alle erst in den letzten 3 Jahren in das Unternehmen eingetreten.
Da ich die Kündigungen noch heute versenden möchte, bitte ich um eine dringende Antwort.
Vielen Dank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Sehr geehrter Ratsuchender,
ein Muster zur Kündigung habe ich Ihnen hochgeladen. Dies sieht sehr knapp aus. Das hat folgende Gründe:
(1)
Sie müssen die Kündigung nicht begründen. Insbesondere benötigen Sie keinen Kündigungsgrund, da Sie - aufgrund der Betriebsgröße – nicht unter die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes fallen.
(2)
Die Kündigung zu einem bestimmten Termin sollten Sie nicht angeben. Hintergrund: eine etwaig falsche Fristberechnung, z.B. weil die Kündigung zu spät zugeht, macht die Kündigung unwirksam. Mit der hier gewählten Formulierung sind Sie auf der sicheren Seite, da Sie zum nächst zulässigen Termin kündigen und diesen "unverbindlich" angeben. Ich gehe davon aus, dass Sie im Arbeitsvertrag keine längeren Kündigungsfristen vereinbart haben und damit § 622 BGB Anwendung findet.
(3)
Gem. § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 SGB III sollen Sie die Mitarbeiter auf die Meldepflichten betreffend der Arbeitslosigkeit hinweisen. Das habe ich in der Kündigung nicht vorgesehen. Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich entschieden, dass aus einer fehlenden Information kein Schadensersatzanspruch folgt. Bei einer fehlerhaften Information kann sich jedoch ein solcher Schadensersatzanspruch ergeben. Damit ist es der sicherste Weg, die Belehrung zu unterlassen.
Ich weise darauf hin, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Sie muss dem Arbeitnehmer im Original mit Originalunterschrift zugehen. Idealerweise lassen Sie sich den Empfang vom Mitarbeiter quittieren.
Rückfragen jederzeit gerne.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Kromer
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Arbeitsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).