Betriebsausflug, Erholungspauschale
Fragestellung
Guten Tag Herr Peiker,
ich bin freiberuflich Tätig (Baufinanzierungsberater) und mache meine Steuern incl. Buchhaltung soweit selbst.
Nach intensiver Recherche im Internet fand ich noch zwei Punkte die ich steuerlich noch nicht nutze.
Meine Ausgangssituation im Betrieb: meine Ehefrau auf 450 €, ein weiterer Angestellter 100 € (wegen Rentenbefreiung) und ich als Inhaber.
Zum einen wäre da die Erholungspauschale: Darf ich das nur an einen Angestellten auszahlen, meine Frau? Einmal 156 €, Kinder jeweils 52 € und eventuell sogar für mich die 104 €?
Die gleiche Situation beim Betriebsausflug. Die Einladung für den Betriebsausflug bekommen beide Angestellten, aber nur die Ehefrau kommt mit. Das mit den 110 € bzw. Pauschalbesteuerung ist soweit klar.
Fragen gehen vielmehr die Richtung ob das überhaupt so möglich wäre – wäre ja auch nur ein Hotelzimmer? Wird der Ausflug für mich als Firmeninhaber als Dienstreise angesehen (100 % Erstattung, ohne die 110 € bzw. Pauschalbesteuerung)? Wenn ja, darf ich in diesem Fall 50 % von Eintrittskarten, Transport, ect. zu 100 % absetzten und die andere Hälfte als Betriebsveranstaltung?
Bei der Verpflegung und Hotel würde ich gerne einfach die Tagessätze nehmen. Kann ich das für beide oder muss ich für meine Frau die Belege mit 50 % ansetzten?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Konstantin Borgardt
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Steuerberater Patrick Peiker
Sehr geehrter Herr Borgardt,
Ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Gerne kann ich Ihre Fragen beantworten. Aus zeitlichen Gründen habe ich es leider nicht geschafft Ihre Fragen vollständig zu beantworten, deshalb sende ich Ihnen zunächst nur einen Teil meiner Antworten. Den Rest erhalten Sie von mir unverzüglich über die Kommentarfunktion.
Zu.1: Erholungsbeihilfen
Die Erholungsbeihilfen können Sie jedem Mitarbeiter gewähren. Für den Ehepartner beträgt diese 104 € und für jedes Kind zusätzlich 52 €. Für den anderen Angestellten kann eine Pauschale von 156 € angesetzt werden. Bei Durchführung der Pauschalbesteuerung ist die Pauschale nicht dem Arbeitslohn hinzuzurechnen. Somit wird die 450 € Grenze bei Ihrer Frau nicht überschritten.
Zu 2.: Betriebsausflug - Freibetrag und Ansatz als Betriebsausgaben
Sie können die Kosten des Betriebsausflugs insgesamt als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.
Der Freibetrag für Betriebsveranstaltungen für Ihre Mitarbeiter von 110 € gilt nur für tatsächlich angefallene Aufwendungen. Wenn nur Ihre Frau am Betriebsausflug teilgenommen hat, sind die auf Ihre Frau anteilig entfallenden Aufwendungen bis zur Grenze von 110 € lohnsteuerfrei.
Problematisch kann hier sein, dass nur Ihre Familie am Betriebsausflug teilnimmt. Sie sollten deshalb darauf achten, dass die als Betriebsausgaben berücksichtigten Kosten einem Drittvergleich standhalten. Das bedeutet, dass Sie nur Aufwendungen steuerlich berücksichtigen, die Sie für einen "normalen" Arbeitnehmer getätigt hätten. So würde dem Verdacht vorgebeugt werden sich einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen.
Die Antwort auf die noch verbleibende Frage wird noch nachgereicht.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker | Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Lohnabrechnung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
hier noch der Rest meiner Antworten auf Ihre Fragen:
zu 3.: Ansatz von Pauschalen
Sie haben hier ins Auge gefasst die Kosten des Betriebsausflugs durch Ansatz von Pauschalen für Verpfelegungsmehraufwendungen und Übernachtungen zu ermitteln. Diese Pauschalen sind lt. Gesetz bei beruflichen Auswärtstätigkeiten möglich. Bei einer Betriebsverantstaltung handelt es sich nach meiner Ansicht nicht um einer berufliche Auswärtstätigkeit. Deshalb ist der Ansatz dieser Pauschalen aus meiner Sicht nicht möglich.
Sie müssten daher die tatsächlich angefallenen Kosten ermitteln.
Ich hoffe Ihnen Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet haben zu können. Genre können Sie bei Unklarheiten über die Kommentarfunktion mit mir Kontakt aufnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Peiker