BetrAv: LV-Police nach Betriebsrentenstärkengesetz (BRSG) übertragen?
Beantwortet von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann in unter 2 Stunden
Fragestellung
Hallo Herr Prof. Nettelmann,
ich habe eine Direktzusage meines ehem. Arbeitgebers. Dieser ist inswischen insolvent und die zugehörige Rückdeckungs-LV beim PSVaG (s. Anlage).
Dieser bietet mir nun an, die Police entsprechend des neuen BRSG auf mich zu übertragen, womit ich der Versicherungsnehmer würde (s. Anlage).
Die DBV bestätigt, dass ich dann als VN auch die 12 Jahres Frist wg. Meldung ans Finanzamt erfüllt hätte (s. Anlage).
Meine Frage nun: ist es günstig, die Übertrag anzunehmen (und damit eventuell keine weiteren Steuern für die Auszahlung bezahlen zu müssen)?
Fallen dabei doch Steuern an und wenn ja wann?
Beste Grüße
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Antwort von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann
Sehr geehrter Fragesteller,
ich empfehle, sich mit der DBV in Verbindung zu setzen und sich bezüglich Ihrer Angelegenheit beraten zu lassen, zumal in diesem Zusammenhang zusätzliche Angaben von Ihnen erforderlich sind, die die DBV von Ihnen anfordern kann.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Vorgehensweise weiterhilft.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
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Sollte diese Frage an das schwarze Brett übergeben werden, damit ein Kollege, der sich mit BetrAV auskennt, antworten kann? Viele Grüße
Ihr W. S.
in der Tat ist hier ein Experte erforderlich, der BetrAV auskennt.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann