Besteuerung von Mieteinkommen in Deutschland
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
ich lebe als Deutscher seit Jahren in Singapur und habe keinen Wohnsitz in Deutschlanf.
Durch Mieteinkommen von 2 Mietshaeusern in Duisburg ergeben sich jaehrlich ca. 51.000 Euro Einkommen. Ausgaben wie Zinstilgung, Erhaltungsaufwendungen...sind bereitz abgezogen.
Die Steuerbehoerde schlaegt nach der Erklaerung zur beschraenkten Steuerpflicht den Grundfreibetrag von 9168 Euro auf, so dass insgesamt 59.879 Euro versteuert warden und 16.368 Euro fuer 2019 zu zahlen sind.
Ich habe 3 Kinder (5, 11, 13 Jahre), bin verheiratet und werde vermutlich noch die naechsten 5 Jahr in Singapur leben.
Ich suche nach Moeglichkeiten die Steuern in Deutschland zu senken, z.B.:
- Aktuell in Deutschland gezahlter Rentenbeitrag ist auf freiwiller Basis und ich zahle den kleinstmoeglichen Beitrag. Koennte Eine Erhoehung der Beitrage oder Einmalzahlung im Jahr verwendet warden, um die Steuer zu reduzieren?
- Waere die Anmeldung eines Wohnsitzes denkbar und legal, auch bei Aufenthalt von weniger als 183 Tagen in Deutschland? Koennte hierdurch der Grundfreibetrag vermieden warden?
- Haetten Sie ggf noch andere Vorschlaege?
Mit freundlichen Gruessen,
W.Q.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen Herr Quester,
vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert! Ihre Frage möchte ich Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung beantworten.
Grundsätzlich ist bei beschränkt Steuerpflichtigen der Abzug von Sonderausgaben (u.a. Vorsorgeaufwendungen wie Rentenversicherungsbeiträgen) nicht möglich. Daher würde eine Erhöhung der freiwilligen Beiträge nichts bringen.
Die ANmeldung eines Wohnsitzes in Deutschland könnte zwar zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führen, so dass Ihnen der Grundfreibetrag wieder zustünde. Allerdings ergäbe sich dann der große Nachteil, dass Sie in Deutschland mit Ihrem Welteinkommen besteuert werden würden. Die Einkünfte, die Sie in Singapur erzielen, wären zwar in Deutschland steuerfrei, würden dann aber bei der Berechnung Ihres persönlichen Steuersatzes in Deutschland berücksichtigt (Progressionsvorbehalt). Damit kann es, je nach Höhe Ihrer ausländischen Einkünfte, dann zu einer noch höheren Steuer in Deutschland kommen. Um das genau beurteilen zu können, müsste man jedoch die Höhe Ihrer Einkünfte aus Singapur kennen.
Somit bleibt Ihnen als Möglichkeit nur, dass Sie die Einkünfte aus Vermietung in Deutschland ggfs. durch höhere Aufwendungen reduzieren. Dieses kann z.B. derart erfolgen, dass Sie notwendige Reparaturen vorziehen und schon jetzt durchführen lassen. Höheren Reparaturwaufwand könnten Sie für ein Objekt auch auf bis zu 5 Jahre gleichmäßig verteilen (§ 82b EStDV). SIe könnten daher bei einer großen Reparatur mehrere Jahre davon profitieren.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst melden Sie sich gerne noch einmal.
Bitte beachten Sie, dass dieses Forum eine persönliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern lediglich als erste steuerliche Einschätzung dient.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Mit freundlichen Grüßen,
Wulf Quester
nein, die Beiträge zur Rentenversicherung stehen ja in keinem Zusammenhang mit den Mieteinnahmen. Daher dürfen diese auch nicht bei den Einkünften aus Vermietung von den Einnahmen abgezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen