Besteuerung Versorgungsausgleich Klasse 6
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Uhlig,
ich beikomme jedes Jahr einmal ein Versorgungsausgleich von der Firma meines verstorbenen Mannes. Da ich nun arbeite und Steuerklasse 1 habe, wird dieser nun mit Steuerklasse 6 versteuert.
Was kann ich tun, damit mir vom Versorgungsausgleich weniger abgezogen wird ?
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Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte Ihnen nachfolgend im Rahmen einer Erstberatung einen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten Ihres vorgetragenen Sachverhalts geben:
Grundsätzlich gilt....
Arbeitslohn sind alle Einnahmen, die dem Arbeitnehmer aus einem gegenwärtigen oder früheren oder künftigen Dienstverhältnis zufließen.
Arbeitslohn sind auch Einnahmen, die einem Rechtsnachfolger aus dem früheren Dienstverhältnis des Rechtsvorgängers zufließen.
....alles, was Arbeitnehmer als Anlass oder als Ausfluss des Dienstverhältnisses erhält, ist Arbeitslohn.
Sowohl also Ihr Arbeitslohn aus dem gegenwärtigen Dienstverhältnis als auch aus dem früheren Dienstverhältnis Ihres Mannes, der Ihnen zufließt, sind Arbeitslohn, den Ihr jetziger Arbeitgeber und der frühere Arbeitgeber Ihres Mannes über die Lohnsteuer besteuern muss.
Ihr erstes Beschäftigungsverhältnis erhält die Steuerklasse 1 und jede weitere Beschäftigung die Steuerklasse 6 (hier der Versorgungsausgleich von der Firma Ihres verstorbenen Mannes).
Auch wenn Sie jetzt zusätzlich eine weitere Beschäftigung nachgehen, erhält diese die Steuerklasse 6.
Hier ist leider kein Handlungsspielraum seitens der Steuerklassenwahl gegeben.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen und konnte Ihnen einen Überblick über die Problematik verschaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Uhlig, Steuerberaterin
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