Besteuerung Vermietung Ferienhaus in Norwegen
Fragestellung
Guten Tag,
wo sind Einnahmen aus der Vermietung eines Ferienhauses in Norwegen zu versteuern:
- in Norwegen oder in Deutschland oder in beiden Ländern?
- Wenn diese Einnahmen auch in Deutschland zu versteuern sind, kann ich auch Verluste geltend machen (z.B. infolge von Abschreibungen, Anlaufverluste)?
- In welchem Teil der Steuererklärung sind diese anzugeben?
- Wenn in Deutschland keine Versteuerung erfolgt, unterliegen die Einkünfte trotzdem dem Progressionsvorbehalt (evtl. negativer Progressionsvorbehalt)?
Mit freundlichen Grüßen,
E. Raven
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann
Sehr geehrter Fragesteller,
nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Norwegen sind die Einkünfte für in Norwegen zu besteuern.
im EU-Ausland, in Island oder Norwegen vermietete Immobilien gilt wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs seit 2008 Folgendes:
Sind die Vermietungseinkünfte nach DBA von der deutschen Einkommensteuer freigestellt (Freistellungsmethode), gibt es weder einen positiven noch einen negativen Progressionsvorbehalt. Gewinne oder Verluste aus der Vermietung tauchen damit in Ihrer deutschen Steuererklärung seit 2008 nicht mehr auf, da der ausländische Staat das alleinige Besteuerungsrecht hat.
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Bewertung des Kunden
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vielen Dank für Ihre Auskunft, zur Sicherheit noch einmal nachgefragt: das bedeutet also, dass
- die Mieteinnahmen aus der norwegischen Immobilie ausschließlich in Norwegen zu versteuern sind,
- diese Mieteinnahmen in der deutschen Erklärung nirgends anzugeben sind
- diese keinem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Habe ich die 3 Aussagen so korrekt verstanden?
Mit freundlichen Grüßen,
E. Raven
Sie haben meine Antwort richtig verstanden.
Prof. Nettelmann
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