Besteuerung Hausverkauf Ausland
Fragestellung
Ich bin österreichischer Staatsbürger und habe seit Juli 2011 meinen Wohnsitz in Deutschland, wo ich auch im Angestelltenverhältnis arbeite. Nun möchte ich mein Haus in Österreich verkaufen. Dieses ist mein Elternhaus, das seit 1951 im Besitz unserer Familie ist und wurde mir im Jahre 2010 überschrieben.
Bis dato ist es von meinen Eltern bewohnt, die nun aber in eine Wohnung übersiedeln möchten.
Ich habe in Österreich Immobilienertragsteuer zu entrichten, daher meine Frage, ob ich auch in Deutschland irgendwelche steuerlichen Konsequenzen zu erwarten habe. Habe mal etwas von Progressionsvorbehalt gehört. Trifft dies auf meinen Fall zu bzw. was würde dies genau bedeuten?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo und vielen Dank für Ihre Anfrage!
Im Verhältnis zu Österreich gilt für Deutschland die Befreiungsmethode, d.h. die Einkünfte sind in Deutschland nicht zu besteuern. Dadurch dass diese Einkünfte nicht steuerbar wären, sind diese Einkünfte auch nicht im Rahmen des Progressionsvorbehalts einzubeziehen.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater aus Bielefeld
P.S. Ich werde erst wieder am 5.3. im Büro sein.
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