Besteuerung eines Gemeinschaftskontos mit einem US-Bürger in Deutschland
Beantwortet von Steuerberater Martin Bischof in unter 2 Stunden
Fragestellung
Hallo,
mein Lebenspartner ist Amerikaner und ich bin Deutsche im Ruhestand mit Wohnsitz in Deutschland.
Wir möchten gerne ein Gemeinschaftskonto bei meiner Hausbank eröffnen und er würde das Konto füllen.
Wie ist die steuerliche Situation für mich, bzw. für ihn? Er versteuert seine Einkünfte in den USA und er hat keinen 2.Wohnsitz in Deutschland.
Da ich im Vorruhestand bin, gebe ich momentan keine Steuererklärung ab, da es keine Einkünfte gibt.
Vielen Dank für Ihre Antwort,
K
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Antwort von Steuerberater Martin Bischof
Sehr geehrte Ratsuchende,
basierend auf Ihrer Fragestellung und den gegebenen Informationen möchte ich Ihnen folgende Informationen geben:
Einkommensteuer
Sie schreiben, dass Sie selbst keine Steuererklärung abgeben, da Sie keine Einkünfte haben. Daran ändert sich nichts, wenn Sie freiwillige Zuwendungen Ihres Lebensgefährten erhalten. Mit Zuwendungen meine ich alle Zahlungen bar oder unbar, aber auch direkte Aufwendungen für den gemeinsamen oder Ihren Lebensunterhalt. Dabei gehe ich davon aus, dass diese durch Ihren Lebensgefährten ohne eine besondere Unterhaltspflicht (z. B. aus einer Scheidungsvereinbarung oder einer anderen Rechtspflicht oder Vereinbarung erfolgen). Freiwillige Zuwendungen unterliegen nicht der Einkommensteuer.
Sie schreiben außerdem, dass Ihr Lebensgefährte keinen Wohnsitz in Deutschland hat. Für den Fall, das er auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt (siehe nächster Absatz) hat, ist gibt es für Ihn in Deutschland bezogen auf die Einkommensteuer keinerlei Auswirkungen.
Das deutsche Steuerrecht knüpft jedoch nicht nur an den Wohnsitz sondern auch an den gewöhnlichen Aufenthalt an. Gewöhnlicher Aufenthalt meint, dass man mehr als 6 Monate im Jahr in Deutschland verbringt. Ist dies der Fall, wäre Ihr Lebensgefährte in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig mit seinem Welteinkommen (meint das gesamte Einkommen, egal wo es erzielt wird). Da es aber ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA gibt und er seine Einkünfte in den USA versteuert, wäre anhand der weiteren Details zu klären, ob tatsächlich in Deutschland Einkommensteuer zu zahlen wäre.
Haben Sie also eine gemeinsame Wohnung in Deutschland (bzw. hält Ihr Lebensgefährte sich längere Zeit bei Ihnen auf), müsste er in Deutschland ein Einkommensteuererklärung abgeben. Darin ggf. steuermindernd (nach §33a EStG bis zu 9.408 EUR in 2020) zu berücksichtigen wären dann unter Umständen auch entsprechende Zahlungen an Sie bzw. zu Ihrem gemeinsamen Lebensunterhalt. Aufgrund des oben erwähnten Doppelbesteuerungsabkommens ist es nicht unwahrscheinlich, dass Ihr Lebensgefährte keine Einkommensteuer in Deutschland zahlen muss. Zur abschließenden Beurteilung liegen jedoch nicht genügend Informationen vor.
Schenkungsteuer
Haben Sie keine gemeinsame Wohnung und Sie erhalten Zuwendungen Ihres Lebensgefährten, könnte es sich außerdem um eine Schenkung im Sinne des Erbschaftsteuergesetz (dieses Gesetz regelt auch die Schenkungen) handeln. Dies wäre zu bejahen, wenn die Beträge regelmäßig und auf Dauer gezahlt werden und allein dadurch höhere Summen erreichen.
Schenkungen unter Dritten (nicht verwandt oder verschwägert) müssen in Deutschland versteuerert werden, wenn der Freibetrag von EUR 20.000,00 überschritten wird. Dabei ist jeweils ein Zeitraum von 10 Jahren zu betrachten.
Wenn Sie eine gemeinsame Wohnung haben, wäre eine gemeinsame Haushaltskasse für das Finanzamt uninteressant, es sei denn Ihr Lebensgefährte zahlt mehr als die üblicherweise für die Lebensführung benötigten Beträge ein. Auch wenn Sie regelmäßig Beträge vom gemeinsamen Konto abheben um ein eigenes Vermögen zu bilden, wäre dies wieder der Schenkungsteuer zu unterwerfen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bischof
Steuerberater
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ich habe als Kommentar von Ihnen
"14.04.2020 19:37 Uhr
Ich habe soeben die Datei "passport-John.pdf" hochgeladen." erhalten.
Ein weiterer Kommentartext wird mich nicht angezeigt. Hatten Sie einen geschrieben und möglicherweise wurde dieser nicht abgesendet?
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bischof
Steuerberater
waren Sie mit meiner Arbeit zufrieden? Falls ja, würde ich mich sehr über eine postivie Bewertung freugen.
Falls noch Anschlussfragen bestehen, können Sie diese über die Kommentarfunktion senden.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bischof
Steuerberater