Bestellung USA Zoll
Beantwortet von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe eine Frage zu einem möglichen Zollvergehen.
Ich habe im Internet unter www.deutschland-online-apotheke.de
für 60€ Potenzmittel bestellt, selbst per Kreditkarte bezahlt und
als Lieferadresse die Adresse eines Freundes angegeben. Im Nachhinein habe ich erst bemerkt, dass sich hinter der Web-Adresse ein amerikanischer Lieferant verbirgt.
Jetzt das Problem: Habe jetzt erst erfahren, dass mein Freund vor einiger Zeit selbst in den USA bestellt und daraufhin eine Abmahnung der amerikanischen Zollbehörde erhalten hat. Jetzt fürchtet er eine massive Strafe, wenn die Lieferung an ihn durch den Zoll abgefangen wird, obwohl er an dieser Lieferung völlig "schuldlos" ist.
Meine Frage: Was wäre im Fall einer Anklage zu tun??
Ihnen vielen Dank und freundliche Grüße
C.S.
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
dass es eine Abmahnung einer amerikanischen Zollbehörde gegeben haben soll, ist bemerkenswert.
denn ansich sind Arzneimittel in der USA frei verkäuflich, wobei allerdings bei bestimmten Inhaltsstoffen Ausnahmen bestehen. In der Regel werden Potenzmittel kaum darunter fallen.
Sollte hier ein solch unwahrscheinlicher Ausnahmefall doch vorliegen, bleibt letztlich nur die lückenlose Aufklärung, wollen Sie Ihren Freund nicht fälschlicherweise belasten.
Wahrscheinlicher ist aber, dass die deutschen Zollbehörden hier eingreifen werden:
Denn auch für Medikamente gelten die Zollgrenzen un weiter ist es verboten, rezeptpflichtige Arzneimittel aus dem außereuropäischen Ausland einzuführen. Das gilt für Potenzmittel wie Viagra und ähnliche Präparate und dabei kommt es dann nicht auf die arzneimittelrechtlichen Bestimmungen der USA an. Es nützt also nichts, wenn man das Präparat dort frei und legal erwerben kann.
Auch hier gilt dann aber, die Sache lückenlos aufzuklären, wenn Sie Ihren Freund nicht zu Unrecht belasten wollen.
Dabei muss deutlich gemacht werden, dass Sie bestellt haben und zwar eben in der Ansicht, dass es sich um einen legalen Erwerb rezeptfreier Mittel in Deutschland gehandelt hat.
Dabei wird die genannte Internetadresse sicherlich für Sie sprechen, so dass von einem Zollvergehen wohl nicht auszugehen sein wird (allerdings wird die Ware ersatzlos eingezogen und vernichtet werden).
Sollten Sie, bzw. Ihr Freund angeschrieben werden, sollten aber zunächst gar keine Erklärungen abgegeben werden. Es sollte vielmehr ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der zunächst einmal Akteneinsicht nimmt.
Erst dann ist genau bekannt, welcher Vorwurf erhoben wird, was ggfs. feststeht und welche Beweismittel vorliegen.
Erst dann kann das genaue weitere Vorgehen geklärt werden - bis dahin heißt es: "Schweigen ist Gold."
Insgesamt wird Ihnen bei der richtigen Art der Verteidigung wenig passieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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