Bestattungsunternehmen und Umsatzsteuer
Beantwortet von Steuerberaterin, Dipl. Finanzwirt Regina Joswig in unter 1 Stunde
Fragestellung
Bestattungsunternehmer (B) mit Sitz in Deutschland (D), überführt einen Sarg nach Afrika.
Auftraggeber ist eine Privatperson mit Wohnsitz in D.
Sind die Leistungen (Sterbeort in D) die in D erbracht werden, ust-pflichtig ?
Die Überführung von einem Frachtunternehmen wurde dem B ohne USt berechnet. Ist nun die Weiterberechnung dieser Überführungskosten an den Auftraggeber ebenfalls USt-frei ?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Steuerberaterin, Dipl. Finanzwirt Regina Joswig
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r
nach der beigefügten Expertise ist die Überführung als Ausfuhrlieferung umsatzsteuerfrei.
Ich habe diese mit dem Programm Datev erstellt. Sie können diese mit zu Ihren Unterlagen nehmen und haben damit einen Beweis gegenüber den Finanzbehörden falles es irgendwann zu Rückfragen kommen sollte. Dies wäre aber aus meiner Sicht nur bei Prüfung der Fall.
Bitte teilen Sie mir gerne mit, wenn Sie weitere Auskünfte7Unterlagen wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Joswig
Sie haben eine Frage im Bereich Mehrwertsteuer?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Sehr hilfreich.
Vielen Dank !
Antwort des Experten: Danke Ihnen!
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir eine entsprechende Bewertung geben könnten. Da ich erst seit einem Monat dabei bin, habe ich leider noch nicht soviele.