Beschulgigung des Diebstahls
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Vermieter in einem Mehrfamilienhaus. Wir haben bei einem Neueinzug das zu vermietende Kellerabteil verwechselt und fälschlicher Weise die Sachen (Müll und 3 Kisten mit Romanheften) in den Kellergang gestellt. Und es dem Neuen Mieter gegeben.(Das Schloss war aufgebrochen, bzw die Nägel der Befestigung) Nun nach 10 Tagen kam der Eigentümer der Sachen auf mich zu und meint es wären 5 Kisten gewesen und alles wären Originalhefte die angeblich 10000 Euro wert sind. Er hätte dies vor 10 Jahren schätzen lassen. Als ich Ihn nach der Schätzung frage sage er die wäre mit sienem Computer abgestürzt. Deshalb wäre er in den Keller gegangen.
Wir haben den neuen Mieter als Zeugen dass es nur 3 Kisten waren da er sein Fahrrad daraufhin in den Keller stellte und mit einem neuem Schoß verschloß, nachdem mein Mann es reparierte. ( altes Scholß entfernt die Nägel wieder befestigt neues Schloß rangemacht)
Klar wir haben den Fehler mit der Verwechslung gemacht und die Sachen rausgestellt. ich stehe auch dafür gerade doch es ist nichts weggekommen und ich denke auch nicht, dass die Hefte so viel wert sind. Sie waren einfach in Kisten im Keller ohne Schutz etc. Ausserdem wer hat 10000 Euro im Keller wenn er eine große Wohnung hat.
Der Mieter hat die 3 Kisten "konfisziert". Der Rest steht noch im Kellergang. Er ist nicht zur Polizei sondern will mit mir reden wie wir das regeln!! Er will eben Geld. (Er hat seine Firma wegen Steuerbetrugs verloren)
Welche Chancen hat er damit durchzukommen? Wie groß ist mein Anteil der Schuld. Wie grob ist unsere Schuld bzw was würde mich das kosten? Soll ich Geld anbieten für unseren Fehler-nicht für Diebstahl. Muß ich das der Polizei melden, Ich kann ja keinen Diebstahl melden, da es keiner war. im Gegenteill er versucht ja mich auszuschmieren / Geld zu erpressen. Muß er nachweisen, dass er 5 Kisten hatte. Wie kann er das machen? Wie kann er nachweisen, dass die Hefte so viel wert sind?
Bei uns wird eigentlich nichts gestohlen im Gegenteil jeder stellt sein altes Zeug in den Kellergang. Vorm Kellereingang sind die Fahrräder, wo einige einiges Wert sein müßten. Es kommt auch kein Unbefugter rein. Ob die lose Schloßbefestigung vorher schon jemand gesehen hat weiß ich nicht. Würde mir das helfen?
Was können Sie mir raten?
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie sollten dem anderen Mieter nichts zahlen. Ich kann nicht erkennen, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist. Sie haben - unter Zeugen - den Keller leer gemacht und dabei die Sachen des Mieters in den Kellergang gestellt. Sie haben nichts zerstört und nichts weggeworfen. Die von Ihnen in den Kellergang gestellten Kisten (drei Stück) sind nachweislich alle noch vorhanden. Es ist ja unstreitig, dass es mindestens drei Kisten waren und dafür haben Sie ja auch den neuen Mieter als Zeugen. Diese drei Kisten hat der Mieter "konfisziert", also wieder an sich genommen.
Wenn nun der betroffende Eigentümer behauptet, es seien 5 Kisten gewesen muss er zunächst diese Behauptung beweisen, wenn er Ansprüche gegen Sie geltend machen will. Das kann er ggf. durch Fotografien oder durch Zeugen versuchen. Wenn er aber keine Fotografien vom gleichen Tag vorlegen kann, auf denen klar fünf Kisten zu sehen sind, wird er den Beweis nicht erbringen können, denn Sie haben ja einen Zeugen an der Hand, der bestätigen kann, dass es nur drei Kisten waren.
Außerdem müsste er beweisen, was in den Kisten war und welchen Wert der Inhalt hatte. Wenn er sich also auf eine Romanheftsammlung beruft, müsste er darlegen und im Streitfall beweisen (!), welche Hefte in den beiden verschwundenen Kisten waren. Er müsste zum Wert darlegen, wie alt jedes Heft war und welchen Zustand es hatte. Erst dann kann der Wert eines Romanheftes gutachterlich ermittelt werden. Das wird ihm kaum gelingen. Ich habe selbst eine Sammlung mit mehreren hundert Romanheften und kann Ihnen nicht sagen, welches Heft in welcher Kiste steckt und wie alt es ist. Wenn man darüber nicht genau Buch führt, ist das "ein Ding der Unmöglichkeit". Von der Beweisführung im Klagefall einmal abgesehen.
Im Ergebnis stimme ich Ihnen zu, dass der Mieter Sie offenbar "abzocken" will, oder ganz sachlich gesagt: er will Sie betrügen, in dem er einen Schaden vortäuscht, den er nicht nachweisen kann.
Sie sollten deshalb seine Forderung bestreiten und ihn auffordern, Beweise für den behaupteten Schaden vorzulegen. Denn schließlich können Sie selbst ja beweisen, dass es nur drei Kisten gab die alle noch vorhanden sind. Wer einen Schaden behauptet, muss ihn beweisen. Und daran fehlt es hier offensichtlich.
Strafrechtliche Ermittlungen müssen Sie nicht befürchten. Eine Anzeige wegen Diebstahls würde zu nichts führen, da die Staatsanwaltschaft das einstellen würde. Es ist ja nichts entwendet worden und dafür haben Sie ebenfalls den anderen Mieter als Zeugen. Eine Sachbeschädigung vermag ich ebenfalls nicht erkennen. Dazu müsste der Mieter darlegen und beweisen können, dass sein Eigentum beschädigt wurde. Das wird er ebenfalls nicht können.
Sie sollten also ganz gelassen alle Forderungen zurückweisen. Erstattet der Mieter Anzeige, sollten Sie der Polizei den Sachverhalt schildern, wie er sich zugetragen hat und Gegenanzeige wegen Betrugs stellen.
Sollten Sie anwaltliche Vertretung benötigen, stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt, Köln
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Dafuer haben wir zum Glueck Zeugen, sonst beschuldigt er uns noch des Einbruchs....
Muessen wir dieses ersetzen bzw seine Sachen einsperren. oder Ihm nur ein Schloss einwerfen in den Briefkasten?
Dafuer haben wir zum Glueck Zeugen, sonst beschuldigt er uns noch des Einbruchs....
Muessen wir dieses ersetzen bzw seine Sachen einsperren. oder Ihm nur ein Schloss einwerfen in den Briefkasten?