Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland (Wohsitz Frankreich)
Fragestellung
Wohnsitz in Frankreich; deutsche Familie mit Kindern
Ehemann: Deutsche Rente (in Frankreich zu versteuern); plus relativ hohe deutsche
Mieteinnahmen;
Ehefrau: Einnahmen aus Hotellerie in Frankreich ("Autopreneur"; in F. steuerpflichtig)
Frage: Gibt es die Möglichkeit unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland bezgl der
Mieteinnahmen des Ehemannes? Also diesbezüglich Beibehalt des Ehegattensplitting und
Grundfreibetrags?
(Einnahmen Ehefrau in F. liegen dabei über der Freistellungsgrenze von ca. 8.9 T €; Ehemann
erzielt nicht 90% des Familieneinkommens in Deutschland)
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
um das Ehegattensplitting bezüglich der deutschen Mieteinnahmen berücksichtigen zu können, müssen auf Ebene beider Eheleute:
- die deutschen Mieteinnahmen mindestens 90% des Welteinkommen des Ehepaares ausmachen oder
- die in Frankreich steuerpflichtigen Einkünfte des Ehepaares den doppelten Grundfreibetrag (18.000 Euro) nicht überschreiten.
Wenn Sie die genaue Beträge nennen könnten, könnte ich Ihnen hierzu eine konkrete Rückmeldung geben. Sie hatten hierzu teilweise im Sachverhalt Angaben gemacht. Jedoch ist auf das Ehepaar als gemeinsamen Steuerpflichtigen abzustellen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Rückfragen können Sie mich gerne über die Kommentarfunktion kontaktieren. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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