Bescheinigung über selbständige freiberufliche Tätigkeit
Fragestellung
Guten Tag Herr Christiansen,
vielen Dank für Ihr Angebot, welches ich hiermit gerne annehme. Es hat ein paar Tage seit der ersten Kontaktaufnahme gedauert, da mir erst seit heute das endgültige Leasingangebot vorliegt.
Anbei nun der letze Steuerbescheid (gemeinsame Veranlagung), sowie die gewünschte Erklärung meinerseits. Bei Rückfragen können Sie mich natürlich jederzeit erreichen.
Beste Grüße,
A. H.
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Meine ursprüngliche Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Für ein KFZ-Leasing benötige ich die Bescheinigung eines Steuerberaters, dass ich freiberuflich tätig bin.
Entsprechende Steuerbescheide und Bescheide der Künstlersozialkasse kann ich natürlich vorlegen.
Bitte nennen Sie mir freundlicherweise die Kosten für eine solche Bescheinigung und welche Dokumente Sie dazu vorab benötigen.
Mit freundlichen Grüßen,
Axel Hoffmann
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Ihr Angebot:
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne stelle ich Ihnen die Bescheinigung aus. Ich benötige von Ihnen dazu den letzten Steuerbescheid und eine unterschriebene Eigenerklärung mit Angabe, seit wann Sie selbständig sind und dass Sie die Tätigkeit aktuell noch ausüben.
Mit den besten Grüßen
Steuerberater Knut Christiansen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen Herr Hoffmann,
ich habe Ihnen die Bescheinigung soeben hochgeladen. Wenn Sie diese noch im Original benötigen, sagen Sie mir bitte Bescheid. Dann sende ich Ihnen diese noch auf dem Postweg zu.
Sollten sich Rückfragen ergeben, dürfen Sie sich selbstverständlich gerne melden. Sofern ansonsten alles zu Ihrer Zufriedenheit gelaufen ist, bedanke ich mich für Ihre positive Bewertung bei yourXpert.
Herzliche Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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Bewertung des Kunden
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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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