Beschäftigung von Studenten
Fragestellung
Hallo,
Ich bin Einzelunternehmer und möchte gerne einen (oder mehrere) Studenten auf Teilzeitbasis 10-20h die Woche anstellen, das monatliche Gehalt wird sich im Bereich 500-800 Euro bewegen. Nebenpunkt: einer der Studenten studiert und wohnt in Belgien, ich selber bin aber mit dem Betrieb in Deutschland.
Was ist zu beachten:
- gibt es Probleme damit das der Student in Belgien ist und von dort aus arbeitet - muss ich dabei etwas besonders beachten?
- muss ich mich um Sozialabgaben etc. kümmern?
- was habe ich steuerlich mit den Angestellten mehr zu beachten? (zur Zeit mache ich die Steuererklärung mit Einnahmen/Ausgaben Aufstellung selbst)
- wie funktioniert es grob mit der Lohnsteuer?
- zählen die Kosten voll als Betriebskosten und sind absetzbar?
Vielen Dank im Voraus!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rainer Krieger
Sehr geehrter Ratsuchende, Ihre Fragen sind wie folgt zu beantworten:
Für den Studenten ,der in Belgien studiert und dort wohnt muss sichergestellt sein, das die Hochschule, an der er studiert eine deutschen Universität, Fachhochschule oder Technischen Hochschule entspricht. Es muss weiterhin sichergestellt sein, das er in Belgien selbst in keinen Arbeitsverhältnis ist. Dies ist wichtig, damit sichergestellt ist, das er dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt.
Für alle beschäftigten Studenten gilt folgendes. Sie sind in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung frei. Der Student ist entweder bei seinen Eltern oder selbst als Student bei einer KV versichert. Die Beschäftigung unterliegt nur der Rentenversicherungspflicht. Sie müssen als AG diese abführen, entweder bei der KV, bei der der Student krankenversichert ist oder auch bei der für Sie zuständigen AOK. Sie müssen den Arbeitnehmeranteil von seinem Gehalt einbehalten und zusätzlich mit dem AG-Anteil an die Einzugsstelle (AOK oder seine Ersatzkasse) abführen. Ab besten ist es, wenn Sie die Beiträge zusammen für alle Studenten an die AOK abführen, dann haben Sie die wenigste Arbeit. Die Anmeldung und die Beitragsanmeldung müssen sie jeden Monat bis zum 3.letzten Banktag angemeldet und überwiesen haben oder Sie erteilen der AOK eine Einzugsermächtigung (zu empfehlen).Sie müssen, da Sie AG sind, eine entsprechende Lohnbuchhaltung einrichten, in der Sie alle gesetzlichen Aufzeichnungspflichten aufzeichnen. Die Beitragsmeldungen müssen elektronisch erfolgen, ebenso die Lohnsteueranmeldungen. Diese müssen bis zum 10. des Folgemonats abgegeben werden und die Lohnsteuer muss ebenfalls bis zu diesem Tag bezahlt werden oder Sie erteilen auch dem FA eine Einzugsermächtigung. Sie brauchen von den Studenten deren Identitätsnummer. Damit können Sie die lohnsteuermerkmale abrufen (verheiratet, Kind, Religionsgemeinschaft, Steuerklasse etc.) Soweit Lohnsteuer anfällt, ist die von dem Bruttolohn des Studenten einzubehalten und an das FA abzuführen. Die Ohne ein EDV-Programm ist die rationell nicht durchzuführen. Sie tun sich wahrscheinliche leichter, wenn Sie das ganze Prozedere einem Steuerberater übergeben.
Die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Studenten müssen Sie immer in den Unterlagen haben. Die Studenten dürfen in der Vorlesungszeit max. 20 Std. wöchentlich arbeiten, in der Vorlesungsfreien Zeit kann auch mehr gearbeitet werden. Auf die Höhe der monatliche Vergütung kommt es nicht an.
Alle Kosten stellen absetzbare Betriebsausgaben dar.
Ich hoffe ich haben Ihnen damit einen ausreichenden Überblick gegeben.
Grüße aus der Pfalz
Rainer Krieger
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Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Antwort des Experten: Besten Dank für die Bewertung. Hier nochmals meine Antwort auf Ihre zweite Frage.
Das es sich bei dem Studenten aus Belgien um einen EU-Bürger handelt (er hat einen poln Pass) ist deutsches Sozialversicherungsrecht anzuwenden. Wenn er nicht EU-Bürger wäre, bräuchte er eine Arbeitserlaubnis. Wichtig ist noch, das die Beschäftigung bei Ihnen seine einzigste Arbeitnehmertätigkeit ist.
An Kosten würden bei uns anfallen:
Einmalige Einrichtung der Lohnbuchhaltung 80,00 €
Anmeldung und Abmelden der Arbeitnehmer (nur bei Neueinstellungen und Auflösung des AV) je 15,00 €
Pro AN und Monat 13,00 €.
MfG Rainer Krieger
- der Student aus Belgien ist nicht Deutscher (er hat einen polnischen und kanadischen Pass), macht das einen Unterschied oder unterliegt er weil ich ein deutscher AG bin dem deutschen Sozialversicherungsrecht
- die ganze Abwicklung schon mir doch recht kompliziert und da ich nicht über die nötige EDV verfüge scheint mit die Beauftragung eines Steuerberaters dafür wirklich sinnvoll. Mit welchen Extrakosten müssten man (ganz grob gesagt, also einfach eine "Hausnummer") rechnen?
Vielen Dank.
MfG Rainer Krieger
Danke.