Berufsbedingter Umzug - Montage/Schönheitsreparatur/Miete
Fragestellung
Guten Tag Herr Schenk,
es geht um meine Einkommensteuerklärung 2014.
Situation: berufsbedingter Umzug (Fahrzeitverkürzung um mindestens eine Stunde) von einer Mietwohnung in eine andere Mietwohnung zusammen mit meiner Partnerin (nicht verheiratet).
Die Schönnheitsreparaturen in der alten mussten von uns durchgeführt werden. In der alten Wohnung wohnten wir 5 Jahre, das heißt dass diese Arbeiten eh fällig gewesen wären. Hierfür haben wir jedenfalls einen Maler beauftragt, Kosten ca. 1.300 EUR. Können diese Kosten als Umzugskosten angesetzt werden?
In der bisherigen Wohnung war zudem eine Küche gemietet. Die neue Wohnung wurde ohne Küche angemietet. Es wurde von einem uns bekannten Schreiner eine Ikea-Küche geplant und montiert. Als Arbeitskosten inklusive Lieferung und Planung fallen ca. 2.500 EUR an. Können diese als sonstige Umzugskosten angesetzt werden? Das Cerankochfeld für ca. 230 EUR kann ich glaube ich auch problemlos in Abzug bringen ("Herd"), oder?
Die Wohnung mussten wir zum 1. Juli anmieten, der Umzug fand aber erst am 18. Juli statt. Wir zahlten also für einen Monat doppelte Miete. Kann ich hier die anteiligen Kosten (18/31) der alten Wohnung UND der neuen Wohnung (13/31) ansetzen oder lediglich die Miete einer (der alten/der neuen?) Wohnung?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Die steuerliche Berücksichtigung von Umzugskosten findet auf zwei Wegen statt: a) direkte Kosten, die Sie getragen haben und b) Ansatz einer Umzugspauschale für sonstige Umzugskosten.
Zu a) gehören z.B. Transportkosten, Reisekosten für Wohnungsbesichtigungen, Zahlung einer doppelten Miete (wie in Ihrem Fall, bei dem Sie beide Mieten steuerlich als Werbungskosten ansetzen können), Anschaffungskosten für einen Herd (Ceranfeld wie in Ihrem Fall!)
Die Umzugspauschale nach b) bezieht sich auf Ihre Arbeitskosten der Kücheninstallation (aber auch Kosten für die Wohnungssuche, Anmeldegebühren, Trinkgelder für Möbelpacker etc.). Die neue Küche selbst (ohne Herd) können Sie nicht ansetzen. Die Kosten für die Renovierung der alten Wohnung sind in der Umzugskostenpauschale enthalten-
Bei der Umzugspauschale setzen Sie als Lediger 730 Euro an.
Sollten Ihre sonstigen Umzugskosten jedoch höher als die Umzugspauschale sein, können Sie diese anstelle der Pauschale, jedoch einzeln nachzuweisen und in der Steuererklärung ansetzen. Das Finanzamt prüft dann aber, ob und inwieweit die geltend gemachten Aufwendungen absetzbare Werbungskosten oder nicht abziehbare Kosten Ihrer Lebensführung.
Ich hoffe, Ihre Fragen soweit beantwortet zu haben.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
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besten Dank für die Antwort. Generell war mir das Vorgehen schon bekannt. Im speziellen möchte ich wissen, ob im Rahmen der sonstigen Umzugskosten (die Pauschale ist zu gering)
a) tatsächlich auch die Schönheitsreparaturen in Abzug gebracht werden können, obgleich diese so oder so (Fristenregelung) fällig gewesen wären?
b) die Montage einer neuen Küche gleich behandelt wird wie der Ab- und Wiederaufbau einer bestehenden Küche. Das wäre ja sehr erfreulich.
Vielleicht können sie mich abschließend hierzu nochmals kurz bestätigen.
Vielen Dank für Ihre Antwort bis hierher,
der Ratsuchende.
die Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung sind abzugsfähig, auch bei Fälligkeit laut Vertrag und weil diese Fälligkeit in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Auszug entstehen.
Die Montage der neuen Küche ist ebenso absetzbar. Die Abbaukosten für die alte Küche jedoch nicht.
Viele Grüße
Schenk