Berufliche reha
Fragestellung
Meine Fragen:
1. Darf ich bei meinem Konkreten Fall Studium als Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung bewilligt bekomme, in dem sie Übergangsgeld zahlen?
2. Was sollte ich nach ende der medizinischen Reha beantragen? Antrag auf Teilhabe an Arbeitsleben und gleichzeitig Antrag auf Übergangsgeld?
3. Studium an staatliche Uni ist kostenlos. Sie werden meistens nur Übergangsgeld zahlen. Jedoch ist die Dauer 3 Jahre. Stellt man Antrag auf Teilhabe an Arbeitsleben obwohl sie sowieso nix zahlen werden?
Vollzeitarbeit bei Daimler, wo ich gekündigt wurde und seitdem habe ich Krankengeld bezogen.
Krankengeld war unmittelbar vor der medizinischen Reha und deswegen gibt es Übergangsgeld während der medizinischen REHA.
Ich will diese Argumente nutzen, damit sie Studium als Teilhabe genehmigen. Ist das erfolgsversprechend?
Ich wurde oft von den Firmen gekündigt. Das bedeutet ich war arbeitswillig, wurde jedoch rausgeworfen.
Bei einigen war es komplette schlechte Arbeitsleistung und bei einigen wollen nicht warten, bis ich die Sache
beherrsche. Manchmal brauchte ich länger.
In der Produktion bzw. Montage ist die Taktzeit sehr schnell, wo man komplexe Aufgaben unter Zeitdruck erledigen
muss. Hier hat mein ADHS einen schlechten Einfluss, wo ich viele Flucht-Fehler begehe bzw. auch die Arbeitsleistung
wegen den Muskeln, weil man sehr schnell arbeiten muss.
Die diversen Befundberichte des behandelnden Psychiaters und des Gutachters des MDK zeigten einen wechselhaften Verlauf der Erkrankung mit zunehmender Chronifizierung und erheblich gefährdeter Erwerbsfähigkeit (Gutachten MDK). deshalb ist eine Teilhabebeeinträchtigung zumindest zu erwarten .Das kumulative Vorliegen dieser Voraussetzungen meint das Gesetz mit dem Begriff der „seelischen Behinderung“ und lässt es für die Feststellung des zweiten Tatbestandsmerkmals der Teilhabebeeinträchtigung genügen, dass diese Beeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist
Die Kriterien der seelischen Behinderung zur Eingliederungshilfe gemäß dem Gesetz sind gegeben (die seelische Gesundheit weicht mehr als 6 Monate vom alterstypischen Zustand ab und eine Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist nach der Einschätzung des MDKS mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten)
Ich wusste niemals, dass ich ADHS oder depressive Anpassungsstoerung haben. Ich dachte meine
Aufmerksamkeitsprobleme bzw. Konzentration einfach so sind bzw. meine Belastbarkeit und Motivation einfach
Faulheit sind.
Erst nachdem ich oft gescheitert hatte, bekam ich die Diagnostik.
Als Teilhabe Würde ich eher nach der Reha Studium abschließen.
Vorherige Studienversuche sind nicht anerkannt bzw. erfolglos.
Vorherige berufliche Arbeit war erfolglos, weil es da gewisse Kompetenzen gefragt sind ,
was ich sie nicht bestze. Zb bin ich in der Einarbeitungszeit oft aussortiert.
Beim Studium kann man auch jede leichte Büroarbeit machen und wär so gesehen kaum voll
erwerbsgemindert.
Zudem besitzen oft ADHSer hohe Intelligenz.
Die Störungen in der Wahrnehmungsverarbeitung der ADHS-Betroffenen führen in der
Kombination mit der Hochbegabung zu diskrepanzerfahrungen, unter denen die
Betroffenen leiden. Sind die Betroffenen aufgrund ihres hohen intellektuellen Potenzials
und ihrer Befähigung zum Hyperfokussieren einerseits zu besonders hohen Leistungen
fähig, hindern sie ihre Konzentrationsdefizite daran, ihre Potenziale dauerhaft und auf
gleichbleibendem Leistungsniveau auszuschöpfen.
Ich habe beruflich bei nebenbei Jobs viele demütigende Angriffe bzw. Kündigungen bzw.
Verhaltensweisen ertragen, die meine psychische Gesundheit oft verschlimmert hatte, weil viele
unreife Vorarbeiter mich als schwaches Opfer ansehen und nutzten die Chance.
Das erlebte Mobbing und Konflikte mit anderen Menschen im Haushalt bzw. am Arbeitsplatz sind nicht nur wahr, weil
ich anfällig war oder Angriffsfläche hatte. Auch weil es unter uns entsprechende gestörte Menschen gibt, die durch
Radar Opfer suchen, um Macht und Dominanz missbräuchlich auszuüben.
Selbst wenn die Kuendiung ohne Grund in der Probezeit möglich war, hatte der Sachbearbeiter manipulativ und
herabwürdigt Spielchen betrieben, um mich sadistisch zu verletzen. Ich verweise auf die narzisstische
Persoenlichkeitsstoerung bzw. Paranoid-Schizophren und deren Verhalten am Arbeitsplatz bzw. in der Gesellschaft.
Rund zwei Prozent der deutschen Bevölkerung zeigen Anzeichen für eine psychopathische, rund vier Prozent für eine
narzisstische Persönlichkeitsstörung. In den Führungsetagen liegt diese Zahl laut Sabine Moehring von „Klardenker“
sogar bei zehn Prozent. Die Folge sind ein zerstörtes Betriebsklima, Manipulation bis hin zum Mobbing sowie Eigen- und
Fremdausbeutung. Psychiater Jens Hoffmann.
Rechtliche Grundlagen:
Gem. § 37 Abs. 2 SGB IX sollen die LTA nicht länger als zwei Jahre dauern.
Bei § 37 Abs. 2 SGB 9 handelt es sich um eine Sollvorschrift. Die Leistungen der beruflichen Weiterbildung sollen "in der Regel" unter Berücksichtigung der zeitlichen Höchstdauer erbracht werden; länger als zwei Jahre dauernde Weiterbildungsmaßnahmen können lediglich gefördert werden, wenn "das Teilhabeziel nur über eine länger dauernde Leistung erreicht werden kann oder die Eingliederungsaussichten nur durch eine länger dauernde Leistung wesentlich verbessert werden" Den Rentenversicherungsträgern wird durch diese Regelung der erforderliche Ermessensspielraum für die Entscheidung über Art und Umfang der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eingeräumt, so dass den Bedürfnissen der Praxis ausreichend Rechnung getragen werden kann.
Eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme kann nach Abs. 2 über die Höchstgrenze von zwei Jahren hinaus gefördert werden, wenn der Versicherte nur durch eine länger dauernde Leistung eingegliedert werden kann
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Antwort von Rechtsanwalt RA Michael Grübnau
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Fragen möchte ich gerne wie folgt beantworten:
1.
Zunächst muss ich feststellen, dass die Norm, die Sie angeben, mit § 37 Abs. 2 SGB IX nicht richtig ist, denn diese Vorschrift trifft die Qualitätssicherung eines Rehabilitationsträgers. Diese Vorschrift gilt seit dem 01.01.2018.
Ihr Leistungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, sodass das SBG VI nur in Verbindung mit dem SGB IX in Frage kommt.
So verweist § 16 SGB VI auf die §§ 49 – 54 SGB IX.
Befasst man sich mit § 49 und den dazugehörigen Kommentierungen, dann steht dort immer etwas von Umschulung oder Fortbildung oder berufliche Ausbildung. Eine Umschulung ist ein Berufswechsel. Damit ist ein Studium nicht von vorneherein ausgeschlossen. U.a. sagt ein Kommentar, dass Ziel dieser Maßnahme auch der berufliche Aufstieg des Leistungsempfängers sein kann. Ob es sich um eine Maßnahme der beruflichen Ausbildung oder eine der beruflichen Weiterbildung handelt, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (z.B. Zugangsvoraussetzung für die Teilnehmer, Lerninhalte, angestrebter Abschluss) zu prüfen (vgl. Ehrmann/Karminski/Kuhn-Zuber, Gesamtkommentar SRB, 2. Aufl. 2018, SGB IX, § 49, Rn. 25).
Im Rahmen der beruflichen Ausbildung geht es lediglich darum, einen ersten Berufsabschluss zu erreichen.
Wenn das Gesetz noch nicht Kommentarliteratur nennen das Studium explizit oder schließen es aus, sodass es durchaus sein kann, dass Ihnen das Studium entsprechend gefördert und während des Zeitraums Übergangsgeld bezahlt wird.
2.
Wenn Sie einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen, so ist dies regelmäßig mit dem Antrag auf Übergangsgeld verbunden.
Dies können Sie zunächst einmal formlos beides gleichzeitig machen.
3.
Wie unter Ziffer 1 ausgeführt, kann es durchaus sein, dass eventuell das Studium gefördert werden wird, wovon ich aber nicht zwingend ausgehe, das in der Regel nach der medizinischen Rehabilitationsmaßnahme eine Umschulung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt. Den Antrag zu stellen würde ich Ihnen dennoch auf jeden Fall raten und die Begründung dazu abwarten, ob er bewilligt oder abgelehnt werden wird. Nan kann dann im Widerspruchsverfahren mit dem Einzelfall argumentieren.
4.
Sie hatten eine Ergänzungsfrage, ob Sie die 3 Jahre finanzieren können. Wenn Sie dazu in der Lage sind, weiß ich nicht.
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt während der Dauer der beruflichen Reha-Maßnahme.
Die meisten Reha-Maßnahmen im Bereich der Umschulung sind auf 2 Jahre angelegt.
In § 53 Abs. 1 SGB IX steht, dass die Leistung für die Zeit erbracht werden, die vorgeschrieben wurde oder allgemein üblich ist, um das angestrebte Teilhabeziel zu erreichen. Eine Förderung kann darüber hinaus erfolgen, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen.
In Abs. 2 jedoch steht, dass Leistungen zu beruflichen Weiterbildungen in der Regel bei ganztätigen Unterrichten nicht länger als 2 Jahre dauern, es sei denn, dass das Teilhabeziel nur über einen länger andauernden Leistungszeitraum erreicht werden kann.
Satz 2 sagt jedoch wiederum, dass nicht länger als 2/3 der üblichen Ausbildungszeit gefördert werden soll.
Sollten noch Rückfragen bestehen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt
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Hier wäre die Strategie: Leistung im Semester nach der medizinischen Reha gute Leistung aufzubringen, um gerichtlich durchsetzen? bzw. beweisen dass man Erfolgsaussichten hat?
Normalerweise werde ich die Teilhabe am Arbeitsleben am 01.12 beantragen.
Leistung an der uni kann ich im April 2021 aufzeigen.
In diesem Urteil konnte jemand das genau schaffen, jedoch hatte er gesagt, dass er das dritte Jahr selber finanzieren wird.
Unis sind aktuell meistens online.
Ich hätte gern meinen Anspruch nutzen und eine relevante Maßnahme von der Rentenversicherung finanzieren lassen.
Jedoch wird die Einrichtung volle Arbeitserlaubnis von mir verlangen, obwohl ich Genehmigung von der DRV habe?
Kann ich das machen ohne vorherige Genehmigung von der Ausländerbehörde?
Man macht Kurse ja auch ohne Genehmigung von der AUSLAENDERBEHOERDE
Wenn der Antrag und der Widerspruch abgelehnt werden, kann ich klagen.
Wenn ich vorm Gericht gute Leistung an der uni auf zeige, die deuten, dass es Erfolgsaussichten gibt, kann ich vor der DRV durchsetzen? oder gibt es kein Spielraum fuer das Gericht?
Die Erfolgaussichten würde ich mit 50 % einschätzen.
Ich befinde mich aktuell in medizinischen Reha.
Wann sollte ich den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben wegen Studium stellen?
vor ende der Reha?
1. Als Arbeitsunfähig entlassen.
2. Weitere Stationäre Behandlungen sind notwendig.
3.Jedoch werden sie meine Erwerbsfähigkeit nicht einschränken bzw. werden sie mich als Leistungsfähig entlassen.
Bedeutet das dass die Rentenversicherung ausgeschlossen ist, um irgendeine Weiterbildung oder Umschulung oder Studium zu finanzieren?
Also ich bin nicht mehr betroffen?
Also nicht unbedingt wiederherstellen bzw. herzustellen.
Kann ich was noch mit denen hier in der Reha machen?
(1) Zur Teilhabe am Arbeitsleben werden die erforderlichen Leistungen erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.