Berichtigung der Umsatzsteuer Voranmeldung
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Jeannette Uhlig,
gemäß Ihrer Beratung vom 16en März versuche ich meine Umsatzsteuer Voranmeldung für Februar 2016 zu berichtigen, und habe dazu folgende zusätzliche Fragen:
1. Berichtigung von Fehler über Einnahmen: Meine Einnahmen von 2.000 Euro hatte ich in Kz.41 eingetragen, aber, da es sich nicht um einen Gegenstand, sondern um eine sonstige Leistung an einen Unternehmer in Holland handelt, müsste der Betrag von 2.000 Euro in die Kz.21. Wenn ich jetzt eine Berichtigung schicke und 2.000 Euro in Kz.21 eintrage, würde das Finanzamt denken, dass ich 2.000 + 2.000 = 4.000 Euro Einnahmen hatte, oder? Wie berichtigt man diesen Fehler?
2. Berichtigung von Fehler für Abziehbare Vorsteuerbeträge: Ich habe 4 EUR zu viel abziehbare Vorsteuerbeträge angemeldet (86,19 statt 82,19 EUR). Wie kann ich das berichtigen? Sollte ich in Kz. 64 (Berichtigung des Vorsteuerabzugs) -4,00 EUR, oder 82,19 EUR eintragen?
Ich hatte dasselbe Problem mit der Umsatzsteuer Voranmeldung für Januar 2016. Ich hatte 27,40 EUR abziehbare Vorsteuerbeträge angemeldet statt 23,40. Ich habe in der ersten Berichtigung unter Kz 66: 23,40 EUR, unter Kz 69: 27,40 eingetragen, und berechnet in Kz 83 wurden 4,00 EUR. Statt dass man mir aber 4,00 EUR abzieht, hat man mir vom Konto 31,40 EUR abgezogen! Also habe ich offensichtlich alles falsch gemacht. Deshalb habe ich noch eine Berichtigung am 24en März vorgenommen, und eine e-mail an das Finanzamt geschickt mit folgenden Text:
''Sehr geehrte Damen/Herren,
Ich bin Existenzgründerin und habe in meiner ersten Umsatzsteuer Voranmeldung für Januar 2016 (keine Einnahmen in diesem Monat aus selbstständiger Tätigkeit) aus Versehen 4,00 EUR zu viel Umsatzsteuer in Kz 66 eingetragen (27,40 statt 23,40). Diesen Fehler habe ich versucht zu berichtigen, aber, ich muss wohl wieder was falsch gemacht haben weil, statt 4,00 EUR, wurden mir per Lastschriftverfahren 31,4 EUR abgezogen. Deshalb habe ich heute erneut eine Berichtigung für Januar 2016 eingereicht, in der Hoffnung, dass ich die Differenz von 27,4 EUR erstattet bekomme. Am Anhang als Referenz finden Sie die 3 Voranmeldungen für Januar 2016.''
Ich hoffe dass es jetzt klappt, und wäre über Ihre Meinung dazu dankbar (Voranmeldungen beigefügt).
Mit freundlichen Grüßen
M.A.
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Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen nachfolgend im Rahmen einer Erstberatung einen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten Ihres vorgetragenen Sachverhalts geben:
Im Januar 2016:
Sie haben am 16.03.16 in den Bereich :
In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge (§ 14c UStG) etwas zusätzlich eingetragen. Dieser Sachverhalt liegt bei Ihnen nicht vor.
Richtig ist leider auch nicht laut Sachverhalt die jetzt berichtigte eingereichte Januarmeldung vom 24.03.2016.
Richtig ist für Januar 2016
In Kz. 10 eine 1 und in Kz. 66 23,40.
Februar
In Kz. 10 eine 1 und dann alle (richtigen) Zahlen eintragen, auch die schon eingetragenen richtigen bitte wiederholen. Die falschen weglassen....
Richtig ist für Februar 2016
In Kz. 10 eine 1, in Kz. 21 2000, in Kz. 66 82,19. Das war es!
Andere Kennziffern bedeutet anderer Umsatzsteuersachverhalt.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Uhlig, Steuerberaterin
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