Beratung zur Absetzung von Umzugskosten
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Fragestellung
Guten Tag Frau Klüsener!
Wir ziehen demnächst von Essen nach Hamburg weil ich dort einen neuen Job ab dem 01.03 angenommen habe. Mein Arbeitgeber in Essen hatte meinen Vertrag nicht verlängert und da meine Freundin (wir leben zusammen, nicht verheiratet) in Hamburg nach ihrem Studium ebenfalls ihren ersten Job zum 01.03 beginnt handelt es sich um einen berufsbedingten Umzug oder? Bei mir ist es ein lückenloser Übergang. Wir überlegen ein Umzugsunternehmen zu beauftragen und würden dies aber nur tun wenn man bei der nächsten Steuererklärung diese Kosten erstattet bekommt. Die Angebote belaufen sich auf ca. 1400-1700€. Ist das realistisch oder gibt es da Limits? Noch ein paar Daten zu mir falls es relevant ist: Steuerklasse 1 und Bruttomonatslohn 3900€
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Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende, vielen Dank für Ihre interessante Anfrage, die ich gerne im Rahmen der Erstberatung antworten möchte.
Grundsätzlich gilt: Wenn der Umzug berufsbedingt erfolgt ist, können Sie viele Aufwendungen im Zusammenhang dessen im Rahmen der Werbungskosten ansetzen. Beruflich veranlasst ist Ihr Umzug grundsätzlich dann, wenn Sie den Arbeitgeber wechseln. Aus privaten Gründen umziehen sind Kosten der privaten Lebensführung. Meines Erachtens müssen Sie es nur argumentativ untermalen, warum Sie umgezogen sind: vielleicht finden Sie ja in Essen keine adäqüate Arbeitstelle wie Sie vorher hatten. In Hamburg hat man Ihnen eine höher dotierte Stelle angeboten....und..und..und Wenn Sie hier mehrere Argumente für Ihren Umzug aus beruflichen Gründen finden und diese auch noch durch Annoncen, Vorstellungsgesprächen etc. belegen können, ist ein Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung möglich.
Grundsätzlich können Sie als Aufwendungen geltend machen:
- 30 Cent pro Kilometer für Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen,
- Maklergebühren für Mietimmobilien, aber nicht für Eigentum – diese Kosten zählen wie beispielsweise die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungskosten und müssen über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden,
- doppelte Mietzahlungen für bis zu sechs Monate, falls Sie Ihre alte Wohnung nicht sofort kündigen können oder wollen,
- maximal drei Monatsmieten für die neue Wohnung, die noch nicht genutzt werden kann,
- Kosten für den Transport des Hausrats,
- Kosten für einen Kochherd bis zu 230 Euro sowie für Öfen bis zu 164 Euro und
- Reparaturen von Transportschäden.
Die Aufwendungen Ihrer Umzugsrechnung müssen Sie belegen.
Für sonstige Umzugskosten können Sie zusätzlich einen Pauschalbetrag ansetzen, ohne Einzelnachweise erbringen zu müssen. Die Umzugskostenpauschalen erhöht das Bundesfinanzministerium in der Regel jährlich (zuletzt per BMF-Schreiben vom 18. Oktober 2016, Az. IV C 5 – S 2353/16/10005). Zu den sonstigen Umzugskosten zählen:
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Dieser beträgt für Ledige 764 EUR bei Umzugsende ab Februar 2017,
Umzugskosten können als Werbungskosten abgezogen werden oder
vom Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer steuerfrei ersetzt werden, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist.
Sind die Vertragsverhandlungen bei Ihrem Arbeitgeber noch nicht ganz durch, könnten Sie doch nachfragen, ob er die Umzugskosten übernimmt; denn er kann die gesamten steuerlich absetzbaren Kosten lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Für die Firma sind das Betriebsausgaben.
Im übrigen gilt: Die Grenze bildet der Betrag, den ein Bundesbeamter nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) als höchstmögliche Umzugskostenvergütung erhalten könnte.
Soweit kein Abzug als Werbungskosten oder....
......bei den außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung möglich ist, ......
Vielleicht sind Sie ja auch aus gesundheitlichen Gründen (Nachweis durch ärztliche Bescheinigung) oder wegen Hochwassers oder anderer Naturkatastrophen (Brand etc.) zu einem Umzug gezwungen, können die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, soweit sie die zumutbare Belastung übersteigen. In diesem Fall ist es nicht schwer, in der Steuererklärung Umzugskosten geltend zu machen.
......
gehören privat veranlasste Umzüge – abzüglich Erstattungen Dritter – zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, für die es eine Steuerermäßigung gibt.als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Fragen beantworten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener, Steuerberaterin
Für sonstige Umzugskosten können Sie zusätzlich einen Pauschalbetrag ansetzen, ohne Einzelnachweise erbringen zu müssen. Also zusätzlich die EUR 764...