Beratung im Rahmen Mietrecht
Fragestellung
Hallo,
In der Mietzeit wurde der Schrank beschädigt.
Original-preis 380 EUR. Zeitwert circa 50 EUR.
Der Vermieter hatte eine Firma beauftragt, um das zu reparieren.
Reparaturkosten waren 350 EUR. Er verlangt sie jetzt vorm Gericht und sagt: Er hatte keine Bereicherung gemacht. Er hatte nur den originalen Zustand erreicht.
Muss ich diese Reparaturkosten zahlen? 350 EUR oder nur Zeitwert?
andere Frage: Kommt der Gerichtsvollzieher immer mit Ankündigung? oder kann er Plötzlich mit Beschluss kommen um zu mich zu erwischen, ob ich Geld oder so verstecke?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
gut, dann melde ich mich gleich bei Ihnen anonym innerhalb der nächsten 15 Minuten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)