Beratung Hochzeit?
Fragestellung
Guten Tag Herr Thomas,
Wir haben eine private steuerliche Frage.
Kurz erklärt: Ich bin Studentin im letzten Jahr und erhalte aktuell eine winzige Aufwandsentschädigung. Ich habe einen großen steuerlichen Verlustvortrag von ca 12000€ gesammelt über meine Studienjahre hinweg. Ich habe es so verstanden, dass ich dieses Geld als steuerliche Rückzahlung über die Jahre hinweg zurück erhalte, wenn ich arbeite?
Mein Verlobter ist Arzt. Wir würden gerne im August heiraten und unsere Steuerklasse dann auf 3/5 ändern, da meine Aufwandsentschädigung so gering ist.
Verliere ich dann den Verlustvortrag weil wir unsere Steuer zusammen machen müssen? Oder ist dies separat zu betrachten?
Ich freue mich auf Ihre Beratung.
Freundliche Grüße
Vivien Schmitz
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte Frau Schmitz,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Im Jahr der Eheschließung wird (soweit Sie eine gemeinsame Veranlagung haben) der Verlustvortrag der Ehefrau zunächst mit den positiven Einkünften der Ehefrau verrechnet, darüber hinaus mit den positiven Einkünften des Ehegatten (R 10d Abs. 6 EStR).
Somit wirkt sich der bestehende Verlustvortrag auch nach der Eheschließung steuermindernd aus.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Einkommensteuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
wie hoch sind denn die Einkünfte beider Eheleute (ca.)?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater