Benennung eines neuen Vertragspartners
Fragestellung
Firma a benennt per Mail einen anderen Vertragspartner (Firma b) gegenüber einem Telefonbuchverlag. Der Geschäftsführer der Firma b ist damit einverstanden, die Verpflichtungen aus dem Vertrag zu übernehmen (mündlich). Firma b ist auch Begünstigter aus der Telefonbucheintragung.
Ein Mitarbeiter des Telefonbuchverlags bestätigt telefonisch, dass die Änderung in Ordnung gehe.
Firma b wird verkauft. Firma a wechselt den Geschäftssitz.
Ein halbes Jahr später stellt der Telefonbuchverlag eine Rechnung an Firma a unter der alten Geschäftsadresse, unter der Firma b ansässig ist.
Firma b verweigert die Bezahlung.
Hat Firma a "den schwarzen Peter" und muss die Rechnung begleichen?
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Antwort von Rechtsanwalt Stefan Pieperjohanns
Sehr geehrter Kunde,
vereinfacht gilt, dass derjenige zu zahlen hat, der den Vertrag unterschrieben hat. Und das so lange, wie der Vertrag nicht beendet/gekündigt oder tatsächlich alle Parteien sich geeinigt haben, dass ein neuer Vertragspartner eintritt.
Es ist damit möglich, dass Firma b neuer Vertragspartner wird, aber in diesem Fall dürfte der Beweis zur Einigung schwierig werden. Die Ankündigung per E-Mail allein reicht nicht. Es bedarf zu einer Änderung nämlich noch der Erklärung der anderen beiden Parteien. Diese sind nur mündlich erfolgt. Das reicht zwar grundsätzlich auch aus, aber ohne Zeugen, die diese Erklärungen gehört haben, sind Worte in einem Streit/Prozess bloße Behauptungen.
Insgesamt ist meiner Prüfung nach die Firma a weiter verpflichtet, es sei denn die Vereinbarung wurde unter Zeugen besprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Pieperjohanns
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