Bei haus verkaufen sind probleme aufgetreten
Fragestellung
Hallo,wir wollen per Makler ein Haus kaufen,preis ist 55 000,00 euro bei haus verkaufen ,sind peobleme aufgetreten,In Grundbuch sind noch Schulden eingetragen ca 50 000,- euro.Der Ehemann stirbt.Ehefrau will uns das Haus verkaufen und hab die Erbschaft auszuschlagen.Vor par Tage , noch eine erbe hat sich gemeldet,geschwister ,von verstorbenen Ehemann, welche habe 1/2 erbe Teil.
Dieses geschwister, hab die erbe genommen und gleich in Privatinsolvenz sich angemeldet.
Meine Frage Kann ,ich dieses Haus mit 55 000,00 euro kaufen,ohne dass ich übernehme alte schuld von Grundbuch,ich möchte gern das Haus kaufen ,aber ohne Grundschuld und Hypothek.Danke auf Antwort Ivana (entschuldigen auf Grammatik bin Tschechische Frau)
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
nach Ihrer Schilderung werden Sie das Haus gar nicht (schon gar nicht ohne Schulden) kaufen können.
Wenn es Grundbucheintragungen gibt, werden diese auch vom Käufer übernommen.
Daher muss sichergestellt werden, dass der Kaufpreis nicht an die Verkäufer, sondern dann die Bank, die im Grundbuch noch als Gläubiger eingetragen ist, gezahlt wird, um diese Schuld im grundbuch zu löschen.
Dazu muss man aber wissen, wie hoch die Schuld noch ist. Denn der Grundbucheintrag zeigt nicht die aktuelle Schuld.
Hier haben Sie aber das Problem, dass Sie gar nicht genau wissen, wer Erbe ist, also überhaupt verkaufen darf.
DAS muss erst einmal mit Erbschein und Grundbucheintragung sicher gestellt werden. erst dann können Sie sicher kaufen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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es kann durchaus sein, dass Sie noch weitere Schulden übernehmen.
Das lässt sich aber wirklich erst abschließend klären, wenn alle Unterlagen eingesehen und geprüft werden konnten.
BEVOR Sie also irgendetwas unterschreiben, sollten Sie ALLE Unterlagen unbedingt von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Das gilt sowohl für den Vertragsentwurf als auch für das Grundbuch.
Auch sollte mit der Bank gesprochen werden, denn diese muss ja der Löschung der Grundbuchshulden zustimmen, so dass Sie wissen sollten, wieviel genau aussteht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg