Behebung 1 Absenden verhindernden Fehlers in der ST-erklärung WISO-Steursparb
Fragestellung
Die P r o b l e m s t e l l u n g scheint mit für Kompetentere als mich überschaubar
Die Erklärung ist vor der Erkrankung mit WISO- Steuersparbuch bis auf e i n e n Fehler zu Ende erstellt:
Der Fehler (rotes Dreieck) verhindert Zustellung an das Finanzamt.
Kann ein Berater erklären, wie ich diesen offenbar kleinen Fehler rechtzeitig ausmerzen kann.
Wegen Erkrankung wurde die Abgabefrist auf den 3 1 . 1 2. 20 2 0 verlängert
Im April 2020 erkrankte ich bis vor wenigen Tagen. .
Ich habe für meine Psychotherapiepraxis im Jahre 2017 einen Investitionsabzugsbetrag von
6000.-€, das sind 40% der geplanten Anschaffungen im Wert von 16000 € in Anspruch genommen.
Er wurde in der Steuererklärung 2017 berücksichtigt.
Erst im Jahre 2 0 1 9 habe ich d a f ü r real im Wert von 12593.- in Anschaffungen i n v e s t i e r t:
Der mir unverständliche verhindernde F E H L E R wird durch Ausrufezeichen markiert , wenn ich den
„V O R 2 0 1 9 IN A n s p r u c h genommenem Z U R E C H N U N G B E T R A G : m i t 0,00 €
a n s e t z e, (rote Ausrufezeichen im Dreieck)
Dieser“ FEHLER“, d e n ich n i c h t v e r s t e h e, verhindert die elektronische Zustellung an das Finanzamt
Was verstehe ich hier falsch oder gebe ich falsch an
Wie merze ich diesen Fehler so aus, dass ich die Erklärung absenden kann.
Gibt es etwa eine andere Lösung
Die geplante Investitionssumme von 16000.- wurde um 3407.-€ unterschritten.
dass ich nun für 2 0 1 7
die Differenz zu den gewährten 40% als IAB von der geplanten Investitionssumme 16000 = 6000€
Realinvestition = 12593.- davon 40% = 5037,2 aus IAB,
Das sind 962, 8- € weniger als der 2017 in Anspruch genommene IAB von 6000.-€
Diese 962,8 € wären 2017 nachträglich z u z u r e c h n e n
um so den Investitionsabzugsbetrag auf die reale Investitionssummer zu REDUZIEREN.
Habe ich hier einen Denkfehler?
Vor allem das W I E ist mir unklar ? Und sei es, die Erklärung mit einem Restfehler zuzustellen.
Wie wäre die Steuererklärung 2 0 1 7 nun zu um diese geringe Einkommenssteigerung von
962,8 € zu korrigieren.
Genügt es , das per B e g l e i t s c h r e i b en , bezogen auf 2017 in der Erklärung 2019?
Gibt es die Möglichkeit es mit Restfehler zu tun?
Ich hoffe auf eine zielführende Lösung
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
die Angaben zu den vor 2019 in Anspruch genommenen Hinzurechnungsbeträge sind interne Daten Ihres Programms, mit denen Ihre Software jahresübergreifend die Investitionsabzugsbeträge verwaltet. Diese Daten gehen nicht in den Elster-Datensatz mit ein und sind insofern verzichtbar.
Angabe im Elster-Datensatz werden benötigt:
Abschnitt "Hinzurechnung der Investitionsabzugsbeträge nach § 7g Abs. 2 Satz 1 EStG aus 2017"
Einzelnes Wirtschaftsgut, Bezeichnung und Höhe des Hinzurechnungsbetrags
"Bezeichnung" und Betrag (40 % von 12.593 € =) 5.037,20 €
Tatsächliche Anschaffungs-/ Herstellungskosten im Wirtschaftsjahr 12.593 €
Weitere Angaben sind nicht notwendig.
Wenn Ihre Software dies nicht zulässt, können Sie auch die Angaben in der Einkommensteuererklärung (idealerweise im Hauptbogen "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung" machen, Sie sollten dann jedoch überprüfen, ob dies tatsächlich im Bescheid berücksichtigt wurde (falls nicht, dann wäre ein Einspruch geboten).
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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