befristete Mietvertrag kündigen
Fragestellung
guten Tag
im Mietvertrag steht:
ist auf die Dauer von zwei Jahren 5seit Abschluss des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen.
Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit mit den gesetzlichen Fristen erklärt werden.
Der Mieter kann seine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis verlangen, wenn er die Wohnung aus wichtigen Persönlichen Gründen aufgeben muss.
der mieter hat aber kein Gründe erwähnt für die befristung
hier ist gescannte Bilder von mietvertrag
meine Frage ist ob ich vorzeitig kündigen darf und was wäre die Persönlichen Gründen
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Einen wunderschönen guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren und die Sache ausführlich besprechen. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Der Pauschalpreis ist auf etwaige weitere Tätigkeiten nicht anrechenbar. Mein Angebot ist freibleibend.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Es handelt sich vorliegend um einen aus meiner Sicht zulässigen beidseitigen Kündigungsverzicht einer ordentlichen Kündigung, d.h. Mieter und Vermieter können frühestens ordentlich zum Ablauf von 2 Jahren nach Vertragsschluss kündigen. Das Datum des Vertragsschluss kenne ich nicht, daher kann ich dazu nichts Näheres sagen. Bei einem Kündigungsverzicht ist kein Grund erforderlich.
Hingegen handelt es sich nicht um ein befristetes Mietverhältnis. Für ein Solches wäre ein Befristungsgrund erforderlich. Da gebe ich Ihnen Recht. Doch liegt das hier gerade nicht vor.
Vertraglich wird dem Mieter hier ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt beim vorliegen wichtiger persönlicher Gründe. Näher definiert im Vertrag sind diese leider nicht. Ein solcher könnte evtl. in einer andauernden Krankheit und Pflege etc. liegen. Vielleicht auch in einem arbeitsbedingten Umzug, sofern der neue Arbeitsort unzumutbar weit weg von der jetzigen Wohnung liegt. Hierüber kann man sich aber sicherlich auch streiten, ob das ein wichtiger persönlicher Grund ist.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne erneut kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)
Die 3 Gründe (Modernisierung und Baumaßnahmen, Eigenbedarf, Der Betriebsbedarf bei Werkmietwohnungen)
Stehen nicht im Mietvertrag
Ich möchte nur wissen ob ich aus der Wohnung kündigen darf)
MfG
Schulte
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)