Baurecht / Urheberrecht
Fragestellung
Wie komme ich aus der Haftung heraus, wenn ich Kopien von urheberrechtlich geschützten Bauplänen an Dritte weitergeben. Ich Verkäufe ein Grundstück, dass ich ursprünglich über eine Baufirma bebauen wollte. Habe da ein Planungshonorar von 26.000 € bezahlt. Baugenehmigung liegt vor. Wegen Unstimmigkeiten mit der Baufirma habe ich die Bebauung abgesagt aber kein Geld zurück erhalten. Sämtliche Originale der Genehmigung sind vermutlich bei dieser Firma ,wenn überhaupt.
Es ist nicht möglich die Originale zu beschaffen.Jetzt will ich das Grundstück verkaufen. Die Interessenten wollen die Pläne, angeblich in abgeänderter Vom verwenden. Was kann ich tun, um aus der Haftung heraus zu kommem. Darauf hinweisen oder schriftlich absichern?
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Von einer Weitergabe der Baupläne kann ich nur abratenn. Einen Haftungsausschluss wird sich hier nicht vertraglich regeln lassen, da Sie zu einer Weitergabe der Baupläne an Dritte nicht berechtigt sind. Ein entsprechender Haftungsausschluss wäre jedenfalls nicht wirksam vereinbar. Auch das Ihnen überlassene Nutzungsrecht für die Planungsunterlagen, können Sie nicht an Dritte weitergeben bzw. abtreten, da dies nur persönlich genutzt werden darf.
2. Bei einer Weitergabe der urheberrechtliche geschützten Unterlagen risikieren Sie neben einem Unterlassungsanspruch und einem Schadenersatzansprüchen der Baufirma auch strafrechtliche Sanktionen.
3. Auch die potentiellen Käufer könnten Sie auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, wenn diese die Baupläne nicht verwenden können, dies aber im Rahmen des Kaufvertrages mit veräußert wurde,
4. Insoweit müssen Sie vertragliche eine Nutzung der Bauunterlagen vielmehr ausschließen.
5. Es bestünde allenfalls eine Möglichkeit, wenn die Baufirma ihre Zustimmung zur Nutzung der Baupläne erteilt. Dies wird sie in Erwägung ziehen, wenn sie sich eine Beauftragung durch die Käufer erhofft oder Ihnen die Nutzungsrechte an der Planung durch die Käufer abgekauft wird.
6. Soweit eine Baugenehmigung erteilt wurde, ist diese für die Käufer nutztbar, nicht aber mit den zugrunde liegenden Plänen des Bauunternehmens.
Ich bedaure Ihnen keine bessere Nachricht geben zu können, hoffe aber Ihnen trotzdem einen hilfreichen Überblick verschafft zu haben.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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