Baugutachten Fenster und Hofeinfahrt
Beantwortet von staatlich geprüfter Bautechniker Robert Tischendorf in unter 2 Stunden
Fragestellung
Hallo, ich habe eine Eingentumswohnung in einem 2 Parteienhaus. Die Besitzerin der anderen Wohnung möchte, dass die Hofeinfahrt neu geplastert wird und sie möchte neue Fenster, da diese aus ihrer Sicht im Arsch sund weil nicht mehr zeitgemäß. Die Einfahrt hat ein paar Löcher und Fahrrinnen und die Fenster gehören aus meiner Sicht nochmal ordentlich gestrichen. Es wird nun vom Gericht ein Sachverständiger bestellt und mir stellt sich die Frage wann sind Fenster so im Arsch dass ein Sachverständiger sagt austauschen und wann eine Einfahrt so kaputt, dass neue Steine gepflastert werden müssen?
Gibt es dazu vielleicht eine Antwort?
Gruß
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von staatlich geprüfter Bautechniker Robert Tischendorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne beantworte ich Ihre Fragen.
zum Thema Fenster:
Ein Fenster ist defekt wenn Scheiben, Rahmen, Dichtungen, Anschlüsse und Entlüftungen nicht mehr funtionstüchtig und irreparabel sind. Da es sich bei Ihnen um privaten Besitz handelt bzw. um eine Eigentumswohnung gibt es keine genauen Vorschriften wann und wie Fenster zu wechseln sind. Falls die oben aufgezählten Merkmale in Takt sind, sehe ich keinen Grund ein Fenster zu wechseln.
Energetisch gesehen sieht die Sache jedoch anders aus. Je nach Fensterart (Verglasung, Füllung, Rahmen) kann sich ein wechsel schon lohnen. Des Weiteren ist es bei einen Energetisch schlechten Mauerwerk nicht damit getan nur die Fenster zu wechseln.
Ihre Gegenpartei wird die Energetischen Vorteile vorbringen.
zum Thema Pflaster:
Pflasterflächen werden durch die ZTV-A geregelt und diese gibt auch die Toleranzen vor. Da es sich bei Ihnen wieder um Privatgrund handelt, liegt dies auch im "Auge des Betrachters".
Privatgrund ist Privatrecht und auch hier gibt es keine genaue Regelung.
Als Sachverständiger kann ich Ihnen nur Empfehlungen geben, aber nicht vorschreiben was Sie mit IHREN Besitz machen.
In Ihrer Situation würde ich das Gutachten abwarten und darauf reagieren.
Ich hoffe das ich Ihnen ein wenig helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Tischendorf
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falls Sie mit meiner Antwort zufrieden waren, würde ich mich über eine positive Bewertung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Tischendorf
Einfahrt hat ein paar Buckel kann man auch mit den alten Steinen richten. Steine raus auffüllen verdichten Steine wieder rein.
Heisst für mich wenn der Sachverständige sagt "Neu Fensterwären besser und ne neue Einfahrt auch, richten kann man aber auch alles" muss das Gericht entscheiden?
bitte senden Sie mir (falls es Ihnen nicht's ausmacht) den Beschluss der Eigentümerversammlung an robert.tischendorf(at)yahoo.de zu. Falls es Sie nicht stört würde ich diesen gern prüfen. Ich arbeite sehr eng mit einer Hausverwaltung und Maklerin zusammen, die solche Beschlüsse sehr oft erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Tischendorf
so nun kann ich Ihnen erklären warum man diese Fragen nicht pauschal beantworten kann. Wie ich Ihnen schon geschrieben habe, gibt es im privaten Bereich keine Vorschriften wann ein Fenster zu wechseln ist. Selbst die Energieverordnungen können bei Ihnen nicht greifen, da Sie einen Bestandsschutz auf Ihre Fenster haben. Falls Ihnen nicht eine tatsächliche Notwendigkeit nachgewiesen werden kann, kann Ihnen auch keiner Vorschreiben diese Fenster zu wechseln.
Die Sache sollte jedoch auch von der Bautechnischen Seite betrachtet werden. Falls der Gutachter die Meinung vertritt, dass durch das nicht wechseln Ihrer Fenster ein Bautechnischer Schaden entsteht, kann man Sie wieder in die Pflicht nehmen.
"Eigentum verpflichtet"
Was hier ebenfalls sehr wichtig ist, sind die Besitzverhältnisse (Eigentumsverhältnisse). Liegen diese bei 50% / 50% wird es schwer Sie zum Wechsel der Fenster zu zwingen. Falls Sie z.B. Ihnen nur 40% des Besitzes gehören, kann man Sie schon dazu zwingen, da Sie nicht die Mehrheit besitzen.
Bei Ihren Pflaster verhält sich der Fall genauso.
Wie sich der Richter verhält kann natürlich niemand sagen. Für mich klingt es nach einen langen streit mit etlichen Gutachten die richtig in das Geld gehen werden.
Wie Sie sehen, sind Ihre Fragen sehr umfangreich und mit diesen Informationen nicht pauschal zu beantworten.
Ich kann Ihnen nur die Empfehlung geben, dass Gutachten abzuwarten. Gern können Sie mir dieses zusenden und ich prüfe dieses.
Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Tischendorf