Baufällige Scheune
Fragestellung
Auf zwei gegenüberliegenden Grundstücken stehen 2 ca. 100 Jahre alte Scheunen, die durch eine gemeinsame Giebelwand ( halbscheidige Giebelwand oder Zwischenwand ) getrennt sind. Meine Scheune ist baufällig ( Gefahr für Leib und Leben ) Die Nachbarscheune ist auch stark geschädigt. Das zuständige Bauamt ( LRA. ) sagt, ein Statiker muß die Standsicherheit beurteilen und eventuell die Abstützung sowie die Erneuerung der Zwischenwand überwachen. Wenn ich meine Scheune abbreche, wie sind die Kosten der Abstützung und die eventuelle Erneuerung der Zwischenwand aufzuteilen ?"
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Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Einschlägig ist hier das BGH-Urteil AZ: V ZR 2/12, das hier entsprechend anwendbar ist. Danach haben Sie zwar das Recht, die Scheune abzureißen, müssen den Nachbarn aber so stellen, als ob Ihre Scheune noch stehen würde.
Das bedeutet, dass Sie die Kosten tragen müssen, die durch den Wegfall Ihrer Scheune entstehen. Die übrigen Kosten müssen Sie zur Hälfte tragen, da es die gemeinsame Wand ist und daher zur Hälfte auch Ihre Wand ist.
Wenn Sie aber nachweisen können, dass die Nachbarscheune irreparabel beschädigt ist und ein Neubau ohne Trennwand preiswerter als eine Vollsanierung von Nachbarscheune UND Trennwand wäre, müssen Sie nichts bezahlen, verlieren dann aber auch die gemeinsame Trennwand.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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Danke für die schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
K. S.