Baufällige Scheune
Fragestellung
Auf zwei gegenüberliegenden Grundstücken stehen 2 ca. 100 Jahre alte Scheunen, die durch eine gemeinsame Giebelwand ( halbscheidige Giebelwand oder Zwischenwand ) getrennt sind. Meine Scheune ist baufällig ( Gefahr für Leib und Leben ) Die Nachbarscheune ist auch stark geschädigt. Das zuständige Bauamt ( LRA. ) sagt, ein Statiker muß die Standsicherheit beurteilen und eventuell die Abstützung sowie die Erneuerung der Zwischenwand überwachen. Wenn ich meine Scheune abbreche, wie sind die Kosten der Abstützung und die eventuelle Erneuerung der Zwischenwand aufzuteilen ?"
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Einschlägig ist hier das BGH-Urteil AZ: V ZR 2/12, das hier entsprechend anwendbar ist. Danach haben Sie zwar das Recht, die Scheune abzureißen, müssen den Nachbarn aber so stellen, als ob Ihre Scheune noch stehen würde.
Das bedeutet, dass Sie die Kosten tragen müssen, die durch den Wegfall Ihrer Scheune entstehen. Die übrigen Kosten müssen Sie zur Hälfte tragen, da es die gemeinsame Wand ist und daher zur Hälfte auch Ihre Wand ist.
Wenn Sie aber nachweisen können, dass die Nachbarscheune irreparabel beschädigt ist und ein Neubau ohne Trennwand preiswerter als eine Vollsanierung von Nachbarscheune UND Trennwand wäre, müssen Sie nichts bezahlen, verlieren dann aber auch die gemeinsame Trennwand.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Nachbarschaftsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Danke für die schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
K. S.