Bahncard 100 und Einkommenssteuererklärung
Beantwortet von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk in unter 2 Stunden
Fragestellung
Ich bin angestellt in Halle (Saale) und wohne in Berlin. Ich habe für die Pendelei zwischen Berlin und Halle (ca. 3 mal wöchentlich) eine Bahncard 100 gekauft (ca. 4200€). Mein Arbeitgeber hat 50% der Kosten übernommen (ca. 2100 €). Die Höhe der Kostenübernahme hat sich aus den im Vorjahr angefallenen Dienstreisekosten, die durch Bahnfahrten entstanden sind berechnet (also die damit für den Arbeitgeber voraussichtlich einzusparenden Kosten, durch Bahncard 100 Nutzung in diesem Jahr).Die 2100 €, die der Arbeitgeber zugeschossen hat sind auch tatsächlich durch Dienstreisen (nicht Pendelfahrten zur/von der Arbeit) 'armotisiert wurden' --> es wurde detailliert Buch geführt. Jetzt ist meine Frage:
Wie muss kann ich meine Pendelkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in der Einkommenssteuererklärung geltend machen und wie muss ich die Bahncard 100 angeben --> Geldwerter Vorteil? Mein Ziel ist natürlich einen möglichst hohen Anteil der entstandenen Kosten durch die Steuerrückzahlung erstattet zu bekommen)
Vielen Dank schon im Voraus für Ihre Hilfe!
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Da die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nur die reinen Dienstfahrten betrifft, verbleibt für Sie eine eigene Kostenbelastung für die Fahrten Wohung-Arbeitsstätte. Sie haben nur die Mögloichket, entweder die tatsächlichen Kosten für die Bahncard anzusetzen oder die Pauschale mit 30 Cent x einfache Entfernung (in KM) x Arbeitstage. Letzteres (Profukt) ist auf 4.500 Euro pro Jahr begrenzt.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
KANZLEI DR. SCHENK
Zweifach zertifizierte Steuerkanzlei
www.kanzlei-schenk.eu
www.steuerrat.ag
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vielen Dank für die schnelle Antwort. Verstehe ich es richtig, dass der Zuschuss des Arbeitgebers dann auch nicht noch einmal als Geldwerter Vorteil versteuert werden muss (da der Zuschuss sich ja nur auf Deenstfahrten bezog)?. Und der Nachweis, dass kein Geldwerter Vorteil vorliegt dann über die Auflistung dieser Dienstfahrten im Rahmen der Steuerklärung erfolgt?
..also so wie Sie es sehen, ist es richtig :-)