Bafög Rückzahlung
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 2 Stunden
Fragestellung
Ich arbeite selbständig und ermittle den Gewinn mit einer G und V . In diesem Jahr soll ich ein Bafög Darlehn von ca. € 5.000,- zurückzahlen.
Kann ich diese Kosten in meiner Steuererklärung steuer-mindernd geltend mach?
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Leider ist die Geltendmachung eines Bafög-Darlehens nach Auffassung der Finanzverwaltung nicht möglich (H 10.9 " Ausbildungsdarlehen/Studiendarlehen", 5. Spiegelstrich EStH). Dies wird damit begründet, dass das Bafög-Darlehen überwiegend dem Zweck der Bestreitung der Ausgaben der privaten Lebensführung gedient hatte, nicht den Ausgaben der Ausbildung. Die EStH beziehen sich zwar auf den Sonderausgabenabzug, das Finanzamt wird jedoch im Regelfall bei einer Geltendmachung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben genauso urteilen.
Ein Ansatz wäre jedoch möglich, da sich das Finanzamt in seiner Rechtsauffassung nur auf Rechtsprechung auf Ebene der Finanzgerichte stützt (FG Hamburg vom 9. 12. 1999 – EFG 2000 S. 548). Somit kann gegebenenfalls ein anderes Gericht abweichend urteilen. Allerdings wird dies erst im Rahmen eines Finanzgerichtsverfahren möglich sein. Ich halte jedoch die Auffassung des Finanzamtes auch systematisch für begründet und würde insofern nur geringe Erfolgsaussichten sehen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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