Bachelorarbeit nicht bestanden
Fragestellung
Bachelorarbeit Bewertung 5.0
Gibt es eine moeglichkeit die note 5.0 bei einer bachelorarbeit soziale Arbeit anzufechten bzw. Etwas dagegen zu tun?
Zum Hintergrund :
Ich habe die Arbeit immer begleiten lassen stets Rücksprache mit den entsprechenden Professoren gehalten. Bei Probleme habe ich es versucht zu korrelieren .
Einmal kam das Problem aufnich wäre zu theoretisch und sollte es praxisorientierter halten .
Was ich dann auch geändert und getan habe.
Nun bekomme ich die Arbeit zurück mit der Begründung es sein nicht wissenschaftlich genug gearbeitet worden... Ich verstehe das alles nicht mehr , die Arbeit wurde mehrfach querr und Korrektur gelesen, alle fanden sie sehr gut zumindest keiner sah sie bei einer 5.0.
Gibt es eine Chance dagegen etwas zu unternehmen??
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend beantworte:
1. Zunächst ist es erforderlich, dass Sie Akteneinsicht in in Ihre Prüfungsakte nehmen und Kopie der Bachelorarbeit mit den entsprechenden Randbemerkungen nehmen als auch das Prüfungsvotum von 1 und 2 Korrektor kopieren.
2. Im Rahmen der Durchsicht sollten Sie bereits Argumente aufschreiben, die für die Höherbewertung der Arbeit spricht und Ihre Prüfungsanfechtung begründet.
3. Gegen die Entscheidung über das Nichtbestehen der Bachelorarbeit ist dann frist- und formgerecht Widerspruch bei dem jeweilien Prüfungsausschuss / Prüfungsamt einzulegen. Beachten Sie bitte die Frist zur Einlegung des Widerspruches, welcher sich aus der Prüfungsordnung ergibt in der Regel einen Monat nach Mitteilung des Prüfungsergebnisses beträgt.
4. Der Widerspruch richtet sich gegen das Nichtbestehensbescheid bzw. die Entscheidung des Prüfungsausschusses. Die Widerspruchsbegründung ist dann bei dem zuständigen Prüfungsamt einzureichen.
Der Widerspruch wird den beiden Korrektoren zur Stellungnahme übermittelt.
5. Wenn die Prüfer das Ergebnis der Bachelorarbeit anheben und dem Widerspruch entsprechen endet das Verfahren mit einem positiven Widerspruchsbescheid. Bestätigen die Prüfer hingegen die bisherige Entscheidung wird Ihnen dieses Ergebnis zur Stellungnahme übermittelt.
6. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben und endet das Widerspruchsverfahren mit dem Erlass eines negativen Widerspruchsbescheides, haben Sie dann die Möglichkeit, die Anfechtung der Benotung durch ein Klage vor dem Verwaltungsgericht weiter zu verfolgen.
Im Ergebnis habe Sie durchaus die Möglichkeit gegen die Benotung im Verwaltungsverfahren vorzugehen. Hilfreich dürfte die Hinzuziehung eines erfahrenen Anwaltskollegen bei einer solchen Prüfungsanfechtung sein.
Mit besten Grüßen
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Ab wann sollte man einen Rechtsanwalt mit hinzu ziehen?
Was mich wirklich stutzig macht ist, das ich die Arbeit von einem andren Professor vor den Abgabe Korrektur lesen lassen habe. Dieser Professor befand sie Arbeit als sehr gut. Benotung 1,3 . Dabei kam nie zu Sprache das nicht wissenschaftlich genug gearbeitet wurde. Des weiteren habe ich an sämtlichen Veranstaltung bezüglich der Bachelorarbeit teilgenommen, mein Tutor ( Betreuer) war ebenfalls sicjhtlich geschockt über das nicht bestehen.
Die Sache ist wirklich sehr seltsam.
Dies sollten Sie in der Widerspruchsbegründung ebenfalls aufführen, wenn möglich mit den jeweiligen Daten der Abstimmung und soweit vorhanden unterlegt mit Emails.
Viele Grüße