Auszahlung einer Abfindung
Fragestellung
Guten Tag H. Becker, habe von meiner Firma ein Abfindungsangebot erhalten, welches etwa 4 Jahresgehälter entspricht, zahle mit meinem Gehalt jetzt bereits einen Spitzensteuersatz in Lohnsteuerklasse 1. Bis zum Renteneintritt muss ich noch 7 Jahre überbrücken. Mein Plan wäre folgender:
Austritt zum 30.9.2020
Auszahlung der Abfindung zum 01.01.2021, einen Teil davon überweise ich in die Rentenkasse zum Ausgleich von Rentenlücken.
Von 2022 bis 2025 Bezug von Arbeitslosengeld. Vor und nach der Arbeitslosigkeit bzw. Bis zur Rente lebe ich von der Abfindung und zahle regelmäßig Beiträge in die Rentenkasse und Krankenkasse. Nun die Frage: Wäre die Aufteilung der Abfindung steuerlich vorteilhafter, so könnte ich doch auch die Beiträge in die Renten- und Krankenkasse geltend machen, oder ist die 5tel Regelung bei einer Einmalzahlung besser. Danke.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Steffen Becker
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Da Sie nach Ihren Auskünften bereits im Spitzensteuersatz sind, wird sich die Fünftelregelung wahrscheinlich steuerlich nicht bemerkbar machen. Eine soweit als mögliche Geltendmachung von RV-Beiträgen würde bei Aufteilung der Abfindung etwas Steuern sparen.
Um eine genauere Aussage machen zu können, wäre aber eine zeit- und kostenaufwändigere Berechnung aufgrund der konkreten und genauen Zahlen notwendig.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
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„Wäre die Aufteilung der Abfindung steuerlich vorteilhafter, so könnte ich doch auch die Beiträge in die Renten- und Krankenkasse geltend machen, oder ist die 5tel Regelung bei einer Einmalzahlung besser.“
Meine Antwort:
Ja, wenn Sie sowieso im Höchststeuersatz sind, wäre die Aufteilung der Abfindung und damit Geltendmachung von RV-Beiträgen steuerlich etwas günstiger.
Bitte verstehen Sie, dass ohne konkrete Zahlen keine 100%ige Aussage getroffen werden kann.