Auswirkungen von Eigenbeteiligung bei Firmenwagen
Fragestellung
Guten Tag,
ich möchte gerne eine Auskunft zu folgendem Sachverhalt:
Firmenwagen (Listenpreis 42480 €; Entfernung erste Tätigkeitsstätte 8,5 km) = Geldwerter Vorteil i.H.v. 533,12 € [424,48 €+ 108,32€) monatl.
Da die Eigentbeteiligung auf den Geldwerten Vorteil angerechnet wird - ist es dann korrekt das im Prinzip die Eigenbeteiligung bis zur Höhe des Geldwertenvorteils sich ausgleicht ?
Zur Veranschaulichung :
Fall 1 : 533,12 € Eigenbetilung u. 0 € Geldwerter Vorteil = Auswirkung auf Nettogehalt ca. 533,12 € * 55% (Indivuelle Annahme 45 % Abgaben) = ca. 293 €
Fall 2 : 200 € Eigenbeteiligung u. 333,12 Geldwerter Vorteil [533,12-200€] = Auswirkung auf Nettogehalt ca. 533,12 € * 55% (Indivuelle Annahme 45 % Abgaben) = ca. 293 €
Können in beiden Fällen die Entfernung zur Arbeiststätte als Werbungskosten abgesetzt werden ?
[230 Tage * 0,35 €/km * 8,5 km]
Oder habe ich hier etwas übersehen bzw. Falsch verstanden ?
Besten Dank
Gruß
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Grundsätzlich wird bei Pkw-Nutzung der Bruttolistenpreis als Grundlage genommen, für die private Nutzung werden 1 % monatlich versteuert. Dazu kommt noch die pauschale Versteuerung der Wege von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des Bruttolistenpreises mal Entfernungskilometer.
Wenn Sie eine Zuzahlung leisten, mindert dies den so ermittelten Wert, gegebenenfalls bis auf 0 €. Die Zuzahlung kann vom Arbeitgeber in der Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, wenn der Arbeitgeber dies nicht macht, dann können Sie dies im Rahmen der Einkommensteuererklärung selbst geltend machen. Sie benötigen dazu eine Unterlage des Arbeitgebers, aus denen Bruttolistenpreis, vom Arbeitgeber angesetzter geldwerter Vorteil und Eigenbeteiligung hervorgehen, dies könnte z.B. eine aussagekräftige Gehaltsabrechnung sein.
Die Entfernungspauschale für die Fahrten Wohnung zu erster Tätigkeitsstätte kann trotzdem noch geltend gemacht werden, diese beträgt einfache Entfernung (abgerundet) mal Anzahl der Tage mal 0,30 €, also z.B. 230 x 8 km x 0,30 € = 552 €.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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