Auswirkungen von australischen Mieteinkommen auf deutsche Steuer
Fragestellung
Liebe Herr Thomas
Wir möchten gerne verstehen wie australisches Mieteinkommen und Immobilienfinanzierungskosten, sowie andere Einkommen und Kosten von Immobilien in Deutschland besteuert werden.
Unsere Situation:
- verheiratet mit 2 Kindern (Mutter = australische Staatsbürgerin mit deutscher Aufenthaltsgenehmigung; Vater = deutscher Staatsbürger mit unbegrenzter australischer Aufenthaltsgenehmigung [permanent residency]
- Wir leben, arbeiten und zahlen Steuern in Berlin seit 2017
- Wir möchten gerne eine Immobilie in Sydney (Australien) erwerben
Unsere Fragen:
- 1: In welchem Land werden Mieteinnahmen und Kosten die mit der Immobilie zusammenhängen (wie Immobilienfinanzierungskosten, Reparaturen, etcetera) besteuert? Wir glauben, dass dies Australien sein müsste aufgrund unseres Verständnisses des Doppelbesteuerungsabkommen aber es wäre sehr gut wenn Sie uns dieses bestätigen könnten.
- 2: Welche Auswirkungen haben Mieteinnahmen und Kosten die mit der Immobilie zusammenhängen (wie Immobilienfinanzierungskosten, Reparaturen, etcetera) für unsere deutsche Einkommenssteuer? Speziell:
- Inwiefern sind australische Mieteinnahmen in Deutschland steuerlich relevant: würden diese als Einkommen gezählt und besteuert, oder nur als Einkommen gezählt um den Einkommenssteuersatz zu berechnen, oder ist dies überhaupt nicht relevant?
- Inwiefern sind australische Kosten die mit der Immobilie zusammenhängen (wie Immobilienfinanzierungskosten, Reparaturen, etcetera) in Deutschland steuerlich relevant: was genau würden als "Immobilienkosten" relevant für steuerliche Abzüge in Deutschland?
Wir hoffen, diese Fragen sind deutlich aber kontaktieren Sie uns bitte einfach falls dies nicht der Fall sein sollte.
Mit freundlichen Grüßen,
Jessica Tan & M. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
- 1: In welchem Land werden Mieteinnahmen und Kosten die mit der Immobilie zusammenhängen (wie Immobilienfinanzierungskosten, Reparaturen, etcetera) besteuert? Wir glauben, dass dies Australien sein müsste aufgrund unseres Verständnisses des Doppelbesteuerungsabkommen aber es wäre sehr gut wenn Sie uns dieses bestätigen könnten.
Das Besteuerungsrecht für Vermietungseinkünfte liegt gemäß Art. 6 Abs. 1 DBA beim Belegenheitsstaat, somit bei Australien.
- Inwiefern sind australische Mieteinnahmen in Deutschland steuerlich relevant: würden diese als Einkommen gezählt und besteuert, oder nur als Einkommen gezählt um den Einkommenssteuersatz zu berechnen, oder ist dies überhaupt nicht relevant?
Die australischen Einkünfte werden von der deutschen Einkommensteuer ausgenommen (Art. 22 Abs. 2 Buchstabe a DBA), sind jedoch im Rahmen des Progressionsvorbehalts beim Steuersatz zu berücksichtigen (Art. 22 Abs. 2 Buchstabe b DBA, § 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) (werden gezählt um den Steuersatz zu berechnen). Sie tragen diese Einkünfte in der Anlage AUS Ihrer Einkommensteuererklärung ein (Zeile 36 im 2018er Formular).
- Inwiefern sind australische Kosten die mit der Immobilie zusammenhängen (wie Immobilienfinanzierungskosten, Reparaturen, etcetera) in Deutschland steuerlich relevant: was genau würden als "Immobilienkosten" relevant für steuerliche Abzüge in Deutschland?
Da die Einkünfte in Deutschland steuerfrei bleiben, können Sie keinerlei Kosten ansetzen (§ 3c Abs. 1 EStG). Die Kosten gehören in die australische Steuererklärung
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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herzlichen Dank fuer Ihre Antwort. Eins ist uns noch unklar: welche Betraege werden genau benutzt um den Steuersatz zu berechnen? Handelt es sich hierbei:
- einfach um die Mieteinnahmen
- oder um den Profit aus Mieteinnahmen (also Mieteinnahmen-Kosten wie etwa Immobilienfinanzierungskosten, etcetera)
- oder um einen anderen Betrag?
Vielen herzlichen Dank nochmals!
Mit freundlichen Grüßen,
Professor M. S.
entscheidend ist hierbei die Höhe der Einkünfte, also Einnahmen abzüglich Ausgaben ("Profit").
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater