Aussteuerung Krankenkasse
Beantwortet von Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M. in unter 2 Stunden
Fragestellung
Meine private Krankentagegeldversicherung steuert mich zum 02.08.13 nach 9 Monaten aus, da ich in der Klinik BU auf die letzte Tätigkeit geschrieben wurde. Ist das rechtens? Ich erhalte dann Arbeitslosengeld I. Wie bin ich dann krankengeldversichert bzw. wenn ich während der Arbeitslosigkeit krank werde? Übrigens werde ich dieses Jahr 60 Jahre alt.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
ein berechtigter Kündigungsgrund für die private Krankentagegeldversicherung ist der Fall der Berufsunfähigkeit, das bedeutet, dass Sie mehr als 50% in ihrem Beruf erwerbsunfähig sind.
Die Kündigung darf auch erst dann ausgesprochen werden, wenn der Befund mittels eines Gutachtens objektiv festgestellt worden ist. Wenn dies in der Klinik bereits begutachtet worden ist und Sie auch keine Zweifel daran hegen, dann ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn diese mehr als 50% beträgt.
Die Berufsunfähigkeit muss außerdem „auf nicht absehbare Zeit“ bestehen. Die Prognose muss so schlecht sein, dass mit der Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit überhaupt nicht mehr zu rechnen ist. Die Rechtsprechung nimmt dabei an, dass das Gutachten einen Mindestzeitraum von drei Jahren in die Zukunft zu berücksichtigen hat. (vgl.: Urteil des Bundesgerichtshofes: IV ZR 163/09).
Wenn Sie sodann Arbeitslosengeld beziehen sollten, sind Sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Die Krankenkasse erfahren Sie in Ihrem Bewilligungsbescheid.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Zivilrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).