Auslandschweizer im Schwarzwald
Fragestellung
Ich bin Schweizer 59 und überlege in den Schwarzwald zu ziehen. Ich habe in Deutschland kein Einkommen, mein einziges Einkommen sind Nettomieten von einem Haus in der Schweiz. Wie versteuere ich dieses Geld in Deutschland? Welche Abzüge, Kinderallimente, Krankenkasse, Versicherungen usw. und Auslagen für das Haus, können in Deutschland gemacht werden?
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Antwort von StB Fachberater f. Int. StR Patrick Färber
Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Präzisierungen kann ich Ihnen die steuerliche Beurteilung wie folgt erläutern:
Aufgrund Ihrer Angaben hätten Sie weiterhin in beiden Ländern einen "Wohnsitz" durch das Innehaben einer Wohnung/Wohnmöglichkeit (der melderechtliche, "Erst-" oder "Zweit"-Wohnsitz spielt steuerlich eine geringe Rolle) und damit unbeschränkte Steuerpflicht.
Der sog. "Lebensmittelpunkt" liegt nach Ihren Schilderungen aufgrund Ihrer deutschen Partnerin und Ihrem hauptsächlichen Aufenthalt in Deutschland in einer Gesamtschau wohl eher in Deutschland, so dass Sie für die Anwendung des DBA als in Deutschland ansässig gelten.
Zwar liegt die "Ansässigkeit" in Fall von Familie typisierend immer am Ort der Familie (hier CH), in Ihrer Konstellation haben Sie jedoch m.E. durch Ihre Partnerin in DE dorthin die engeren persönlichen Beziehungen. Damit sind Sie nach dem DBA wohl in Deutschland ansässig.
Mit der unbeschränkten Steuerpflicht (auch) in Deutschland muss nun nach dem DBA untersucht werden, welches Land die Mieteinkünfte besteuern darf.
Die Mieteinkünfte müssen zunächst voll in Deutschland, aber auch in der Schweiz versteuert werden. Nach den Regelungen des DBA dürfen Sie aber die in der Schweiz gezahlten Steuern auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen. Im Ergebnis zahlen Sie das höhere deutsche Steuerniveau auf Ihre schweizer Mieteinkünfte.
Diese Mieteinkünfte müssen nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt werden (z.B. Ermittlung der Gebäudeabschreibung etc.). Alle damit zusammenhängenden Kosten können abgezogen werden, z.B. Betriebskosten, Verwaltungskosten, Versicherungen, ggf. auch Finanzierungszinsen etc. Fahrtkosten zur Pflege des Gartens können in gewissen Rahmen ebenfalls abgesetzt werden.
Im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht können Sie im übrigen Beiträge in die Krankenversicherung aus DE oder CH in Höhe des Basisbeitrags voll abziehen (entspricht ca. KVG Basis nach CH-Recht). Beiträge in eine deutsche oder schweizer Rentenversicherung können auch abzugsfähig sein (je nach Einzelfall). Sonstige allgemeine Versicherung sind eher eingeschränkt abzugsfähig.
Da die Kinder "erwachsen" sind und in der CH leben, können diese wohl nicht berücksichtigt werden, die Grenze liegt bei 25 Jahren. Man müsste das konkret anhand des Alters prüfen. Ggf. kommt eine (eingeschränkte) Berücksichtigung bei Unterstützung der Ausbildung/Studium der Kinder in Betracht.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben. Evt. müsste man eine überschlägige Vergleichsberechnung der Steuerbelastung aktuell und der bei Wohnsitz/Ansässigkeit in DE machen, um festzustellen, ob die praktische Vereinfachung der Lebensverhältnisse durch zu hohe Steuern "bezahlt" wird. Hierfür stehe ich gerne zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen vom Fusse des Schwarzwalds
StB Patrick Färber
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ich benötige noch genauer Angaben:
- Würden Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz komplett aufgeben, wenn Sie nach Deutschland ziehen?
- Hätten Sie dann weiterhin Familie (Ehefrau/Kinder) in der Schweiz und sich ggf. weiterhin dort zu Besuchszwecken aufhalten?
Vielen Dank für eine Rückmeldung!
MfG StB Patrick Färber (vom Fuße des Schwarzwaldes schreibend!
Gruss Urs Hagen
aus dem schönen Grimmelshofen zwischen Wutach und der Sauschwänzlebahn ;-)