Ausländische Einkünfte Anlage AUS in der Einkommensteuererklärung 2016
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige konkrete Hilfe beim Ausfüllen meiner Einkommenssteuererklärung 2016 die ich aufgrund einer Fristverlängerung bis Ende des Monats abgeben sollte. Ich habe soweit alles fertig jedoch fehlt mir noch die Anlage AUS für Ausländische Einkünfte, da ich Internethändler bin und über Amazon auch Lagerbestand in Polen und Tschechien habe. Es werden also einige Bestellungen von PL/CZ an die Endkunden in Europa ( hauptsächlich DE ) geliefert. Da ich auf die Lieferschwelle verzichtet habe wird der Versand an Endkunden in Deutschland auch mit der deutschen Umsatzsteuer versteuert. Für Lieferungen aus PL / CZ an andere Endkunden in Europa fällt jedoch die jeweilige Umsatzsteuer aus Polen ( 23%) oder Tschechien (21%) an. Diese Einkünfte müßte ich ja wenn ich richtig liege in der Anlage AUS eintragen. Leider weiß ich nicht in welche Zeile oder Zeilen ich genau diese Einkünfte eintragen muss und was sonst noch zu beachten ist. Ich benötige also konkrete Ausfüllhilfe in welche Zeilen ich was eintragen muss. Als fiktive Zahl nehme ich jetzt mal jeweils 10.000 Euro Bruttoumsatz in Polen und Tschechien... davon musste ich dann 1869,92 Euro ( umgerechnet) Umsatzsteuer in Polen und 1735,54 Euro ( umgerechnet) Umsatzsteuer in Tschechien an das jeweilige Finanzamt überweisen. Was und wo muss ich nun in der Anlage AUS ausfüllen. Muss ich die Anlage AUS zweimal separat ausfüllen ? ( Polen und Tschechien separat? ). Ich weiss auch nicht ob ich nun Nettobeträge eintragen muss und die Steuer separat oder Bruttobeträge aber das können Sie mir sicher genauer erklären. Bitte nur Antworten von Steuerberatern die sich 100% damit auskennen.
Für Ihre Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Walther
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
Die Angaben müssen für jeden Staat gesondert gemacht werden.
Im Einzelnen:
Die Angaben sind ab Zeile 36-40 zu machen:
Staat
Polen / Tschechien
Einkunftsquelle : z.B. Betriebsstätte Polen
Einkunftsart: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte: Angabe des Gewinns
Dort ist der Gewinn je Land einzutragen. Von der Berechnung her würde ich so vorgehen:
Bruttoerlös 10.000,--
./. ausländische Umsatzsteuer 1.870,--
= Zwischensumme 8.130,--
./. Lagerkosten
./. sonstige Aufwendungen hinsichtlich Verkauf
./. andere Betriebsausgaben, die den Umsätzen in dem Staat zuzurechnen ist
Hier sind z.B. Marketingaufwendungen denkbar, die z.B. nach den erzielten Umsatzerlösen aufgeteilt wird.
= Gewinn
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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herzlichen Dank schommal für Ihre Antwort. Muss ich auf Seite 1 der Anlage AUS garnichts ausfüllen? Nur auf Seite 2 Zeilen 36-40?
die Seite 1 müsste nur bei in Deutschland steuerpflichtigen Gewinnen ausgefüllt werden. Bei Betriebsstätteneinkünften muss der Wohnsitzstaat aufgrund Doppelbesteuerungsabkommen freistellen.
Bei durch DBA steuerfreien Einkünften sind nur Angaben in den Zeilen 36-40 zu machen.
Im Fall von in Deutschland steuerpflichtigen Gewinnen, wäre der Gewinn aus den Verkäufen in Polen / Tschechien in dem Gewinn der Anlage G enthalten.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff