Ausländer Kapitalertragsteuer
Fragestellung
Lieber Berater,
Ich bin ein pensionierte die jetzt ein Möglichkeit habe mich die Wohnsitz auszusuchen. Ich besitze kein Deutsche Pass und habe gerade meine Wohnung verkauft. Ich habe ausschliesslich Dividend
(Aktien) und Aktienhandel (Gewinn?) als Einkommen. Die Aktien und Aktien handeln findet bei einer deutsche Bank statt. Wie ist es günstig wegen Einkommen und Steuer? Ich habe den Freibetrag (800 Euro) mein Bank erteilt aber voraussichtlich ist die Dividend im Jahr 2016 in Höhe vom ca. 8000 Euro zu erzielen. Solle ich in Deutschland mein Wohnsitz haben oder nicht? Oder solle ich selbst das Konto verlagern?
Mein Sohn ist schon erwachsen und studiert. Ich muss nicht in Deutschland sein.
Für ihre Arbeit bedanke mich im Voraus.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte Ihnen nachfolgend im Rahmen einer Erstberatung einen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten Ihres vorgetragenen Sachverhalts geben:
Generell gilt nach dem Steuergesetz in Deutschland, dass eine natürliche Person dort steuerpflichtig ist, wo der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt (länger als 183 Tage) ist (s. § 1 Abs. 1 EStG). Diese unterliegt dann mit allen in- und ausländischen Einkünften der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht (Grundsatz des Welteinkommensprinzip).
Der Umfang der Besteuerung kann insbesondere durch ein DBA eingeschränkt werden.
Ein DBA kann eine inländische Steuerpflicht nicht begründen, sondern lediglich einen durch inländisches Steuerrecht begründeten Steueranspruch der Bundesrepublik Deutschland belassen oder ganz oder teilweise entziehen.
Dasselbe Prinzip wird ggf. in einem anderen EU- Land auch existieren.
Erst einmal möchte ich kurz auf die Besteuerung des Sachverhaltes in Deutschland eingehen:
Nach § 20 Abs. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen Gewinnanteile (Dividenden).
Zu den Einnahmen gehören nicht die Zuflüsse, soweit sie aus Ausschüttungen einer Körperschaft stammen, für die Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 des Körperschaftsteuergesetzes als verwendet gelten.
Dies erkennen Sie aus der Steuerbescheinigung, den Ihnen die ausschüttende Körperschaft zusendet.
Grundsätzlich gilt:
Inländische Dividenden unterliegen bei Steuerausländern, d.h. Personen, die nicht in Deutschland steuerlich ansässig sind, weil sie weder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, noch ihren Sitz oder den Ort der Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland haben, der beschränkten Steuerpflicht in Deutschland.
Beschränkt steuerpflichtig sind Personen, die zum Zeitpunkt des Kapitalzuflusses weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Diese gilt mit Abzug der 25%igen Kapitalertragsteuer (zuzüglich 5,5% Solidaritätszuschlags hierauf) als abgegolten.
Das heißt:
Wenn die Kapitalgesellschaft die Dividende auf Ihr Konto überweist, das ist der Zeitpunkt des Kapitalzuflusses, egal, ob das Geld nun Deutschland verläßt oder nicht. Sie sind dann mit diesen Einkünften in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig und automatisch werden 25 % Kapitalertragsteuer (zzgl. SolZ) einbehalten. Die Besteuerung dieser Einkünfte ist somit für und in Deutschland "abgeschlossen".
Weitere Informationen zu Ihrer Thematik unter:
http://www.steuerliches-info-center.de/DE/SteuerrechtFuerInvestoren/Unternehmen_Ausland/Abzugsteuern/Kapitalertragsteuer/kapitalertragsteuer_node.html
Ggf. kann auf Basis des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und dem Ansässigkeitsstaat des Anlegers ein Rückerstattungsanspruch bezüglich der erhobenen Kapitalertragsteuer geltend gemacht werden.
Das heißt: Grundsätzlich werden Bankkonten und Wertpapierdepots auf steuerpflichtig eingestellt. Als Steuerausländer muss man aktiv werden und die Bank beauftragen, diesen Status zu ändern, einen Antrag stellen.
Am einfachsten geht es, wenn Sie jetzt mit Ihrer Bank reden. Diese werden dann, wenn Sie Deutschland verlassen, sicherlich einen
Antrag auf Steuerbefreiung und
Musterbrief für Steuererstattung
angelegen.
Hier ist der offizielle Link vom Bundeszentralamt für Steuern für das Formular:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Kapitalertragsteuerentlastung/Auslaendische_Antragsteller/Formulare/KapSt_Ausl_Formulare_node.html
Und hier ein Link zur Vereinfachung des Sachverhaltes an einem Beispiel, wenn ein Konto bei der DKB existiert:
https://www.deutscheskonto.org/de/dkb/steuerauslaender/
Automatisch, wenn Sie nichts weiter veranlassen, zahlen Sie in Deutschland grundsätzlich Steuern. Wird das Grundkapital ausgezahlt, wird Ihnen das von der Gesellschaft mitgeteilt.
Sie müssen die Kapitalerträge nicht noch einmal versteuern.
Im übrigen gilt dann, wenn Sie in einem anderen Staat ansässig sind, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen existiert, das DBA:
Hier ein Beispiel anhand des DBA BRD-Irland Vom 30.03.2011 (BStBl. 2013 I S. 471):
Art. 10 [Dividenden] Abs. 1. Quellensteuer: 15 %: Dividenden, die eine in einem Vertragstaat (sprich: Deutschland) ansässige Gesellschaft an eine in dem anderen Vertragstaat (sprich: Irland) ansässige Person zahlt, können in dem anderen (sprich:Irland) Vertragstaat besteuert werden. Diese Dividenden können jedoch auch in dem Vertragsstaat, in dem die die Dividenden
zahlende Gesellschaft ansässig ist, (also: in Deutschland) nach dem Recht dieses Staates besteuert werden; die Steuer darf aber, wenn der Nutzungsberechtigte der Dividenden eine in dem anderen Vertragsstaat (sprich: Irland) ansässige Person ist, nicht übersteigen: 15 Prozent des Bruttobetrags der Dividenden.
Um eine Aussage, was für Sie am steuereffektivsten ist, zu treffen, sind Ihre individuellen Steuerverhältnisse mit zu berücksichtigen. Dazu ist eine eingehende Steuerberatung notwendig. Hier kann ich Ihnen nur einen allgemeinen Überblick über Ihr steuerliches Problem verschaffen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Uhlig
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