Aushilfe Pflegefachkraft Stunden Gehalt
Beantwortet von Pflegeexperte Johannes Sieve in unter 2 Stunden
Fragestellung
Hallo,
mein Name ist Sandra ich arbeite seit dem 01.01.2020 im ambulanten Pflegedienst auf 450€ Basis. Im April werde ich im Pflegedienst nicht eingesetzt.
Bin aber monatlich auf die 450€ angewiesen. Meine Chefin lässt sich auf keine Gespräche ein.
Was kann ich tun oder welche Rechte stehen mir als Aushilfe zu?
Bitte mit Paragraphen belegen.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Pflegeexperte Johannes Sieve
Liebe Ratsuchende,
zunächst ein mal vorweg: Sie haben mein tiefstes Mitgefühl in dieser schwierigen Situation. Bitte beachten Sie, dass es sich hier nicht um eine Rechtsberatung handelt und es für konkretere Hilfestellung mehr Informationen bedarf. Ich denke, ich kann Ihnen dennoch Lösungen aufzeigen.
Ihre Situation ist in sofern hart, weil sie sich noch in der Probezeit (§622 BGB) befinden dürften. Bitte prüfen Sie das in Ihrem Arbeitsvertrag. Sie beläuft sich in der Regel auf sechs Monate. Falls diese in ihrem Fall schriftlich anders fixiert ist, gilt das folgende nicht.
Innerhalb der Probezeit kann man Sie ohne die Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
Es gibt im Prinzip zwei Möglichkeiten, die ich Ihnen kurz erläutern möchte.
Ihre Vorgesetzte hat zur Zeit vermutlich ein massives Liquiditätsproblem, da viele Kunden als Vorsichtsmaßnahme ihre Besuche storniert haben. Dadurch gibt es bereits diverse Dienste, die in Insolvenzgefahr sind. Das erklärt zwar nicht, dass man mit Ihnen nicht so kommuniziert, wie man es eigentlich erwarten darf, aber man sollte dies im Hinterkopf behalten. Mit Blick auf Ihre Probezeit hat ihre Vorgesetzte die Hebel in der Hand: Entweder Sie bleiben Zuhause, oder Sie werden gekündigt.
Das klingt jetzt sehr hart. Dazu muss es aber nicht kommen.
1. Möglichkeit: Sie werden weiterbeschäftigt:
Der Arbeitgeber muss im Fall einer Weiterbeschäftigung das Entgelt weiterzahlen (§ 615 BGB) und darf ohne ausdrückliche Vereinbarung auch hier nicht auf die Stundenkonten der Beschäftigten zurückgreifen. Arbeitnehmer/innen einfach nach Hause schicken, ohne Lohn zu zahlen, darf der Arbeitgeber nicht. Vielmehr trägt der Arbeitgeber das sog. Betriebs- und Wirtschaftsrisiko, auch bei unrentabler Beschäftigung (§ 615 S. 3 BGB).
Als Minojobber haben Sie in der Regel einen Arbeitsvertrag, der eine flexible Einsatzplanung ermöglicht. So könnte man Ihnen den Lohn in voller Höhe fortzahlen, Sie arbeiten dann die "verpassten" Stunden im Jahresverlauf einfach ab. Damit würde weder Ihnen, noch dem Arbeitgeber ein finanzieller Schaden entstehen.
2. Möglichkeit: Neuer Arbeitgeber
Allerdings sollten Sie sich überlegen: Ist mir die Beschäftigung einen Rechtsstreit, zu dem es möglicherweise kommen wird, tatsächlich wert? Wenn der Grund für das Verhalten ihres Arbeitgebers tatsächlich ein Liquiditätsproblem ist (Kein "Geld in der Kasse", um den Lohn zu zahlen), werden Sie trotz dem Sie im Recht sind, wahrscheinlich das Nachsehen haben. Sie haben derzeit viele Möglichkeiten, an anderer Stelle Beschäftigung zu finden und je nach Qualifikation auch gute Löhne zu verdienen. Persönliche Meinung: Unsere Gesellschaft kann es sich in der aktuellen Situation nicht leisten, dass Menschen die helfen wollen, von ihren Arbeitgebern daran gehindert werden.
Da Heime und Krankenhäsuer beispielsweise weiter unter Vollast laufen, können Sie beispielsweise dort nach einer passenden Stelle fragen.
Ich biete Ihnen an, ein Anschreiben für Ihren aktuellen Arbeitgeber zu formulieren, um eine konstruktive Lösung herbeizuführen. Der Preis ist so niedrig, weil ich Ihnen persönlich wirklich helfen möchte und mir eingesetztes Pflegepersonal und eine gute Bewertung wichtiger sind als das Geld.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Sieve
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