Aushändigung Titel nach vollständiger Zahlung
Fragestellung
Guten Tag,
ich möchte nachfragen was ich machen soll in einer Sache die mir sehr merkwürdig vorkommt. Ich habe aus dem Jahr 2013 mit der GASAG in Berlin über den Gerichtsvollzieher einen Ratenzahlungsvereinbarung getroffen und habe diese Ratenzahlung auch eingehalten. Bei der letzten Rate hat mir der GV den Restbetrag schriftlich mitgeteilt und auch diesen habe ich bezahlt am 21.07.2017 vollständig bezahlt. Aschliessen ging mit Schreiben vom 25.07.2017 weitere Forderungen durch den ehemaligen Gläubiger ein. Der GV hat mir bestätigt dass der geforderte Betrag vollständig bezahlt ist. Der Titel liegt beim GV und der darf ihn mir angeblich nicht übergeben. Hätte ich die letzte Rate mit Bargeld bezahlt dann hätte ich den Titel doch gleich mitnehmen können. Kann ich mich erfolgreich gegen die weiteren Forderungen wehren ?
MfG
JO
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
es ist unverständlich, warum der Gerichtsvollzieher Ihnen den Titel nicht herausgibt.
Nach entsprechender Anwendung von § 757 I ZPO in Verbindung mit § 371 BG ist der GV eigentlich verpflichtet, Ihnen den Titel herauszugeben.
Das sollten Sie nochmals schriftlich ausdrücklich beantragen und dann Beschwerde beim Direktor des Amtsgerichtes als Dienstherr des GV einlegen.
Zusätzlich haben Sie nach Zahlung aber auch die Möglichkeit, gegen den Gläubiger vorzugehen:
Nach § 767 ZPO können Sie Vollstreckungsabwehrklage verbunden mit dem Antrag auf Titelherausgabe stellen.
So eine Klage mit dem erweiterten Antrag ist dann zulässig, wenn durch Zahlung die Schuld erfüllt ist – und das ist hier der Fall.
Ich würde Ihnen raten – zweigleisig – Beide (GV und Gläubiger) schriftlich eine Frist von 14 Tagen auf Herausgabe des gezahlten (und damit erfüllten) Titels zu setzen.
Machen Sie deutlich, dass Sie danach sonst einen Rechtsanwalt beauftragen; das sollte dann auch geschehen.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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