Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung. Ich bin Studentin, bin ledig, habe keine Kinder und auch keine Mitarbeiter. Ich habe vor drei Wochen ein Gewerbe angemeldet, da ich selbstständig die Tätigkeit als Hostess ausübe. Die Vermittlung erfolgt hierbei über eine Agentur, die 33% meines Honorars als Provision bekommt. Zusätzlich bin ich in einer Firma als Teilzeitkraft angestellt, wo ich brutto ca. 10.000 Euro im Jahr verdiene. Meine Frage ist bzgl der vorraussichtlichen Einkünfte. Sind meine Einnahmen die Summe inklusive der Provision, die dann noch abgeht oder sind meine Einnahmen lediglich das was mir übrig bleibt also 33% weniger? Bei abgezogener Provision wird mir die Gewerbetätigkeit in 2017 ca. 16.000 Euro einbringen und inklusive der Provision ca. 23.000. Wobei das nur eine sehr grobe Einschätzung ist und eventuell auch mehr sein könnte. Ich hab leider nicht wirklich herausfinden können wie genau das gehandhabt wird und vor allem was genau für Steuern ich dann zahlen muss und ob einmal im Jahr oder monatlich und was ich durch die Abgabe einer Steuererklärung am Ende des Jahres zurückbekommen würde.
Muss ich sonst noch etwas beachten?
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrte Ratsuchende,
die Einnahmen sind Ihr Honorar, d.h. 100 %. Die Einkünfte wäre der Betrag abzüglich Provision.
Hinsichtlich der zu zahlenden Steuern:
Auf die Einkünfte/Ihren Gewinn von geschätzten 16.000 € zzgl. 9.000 € (Teilzeit ./. Werbungskostenpauschale) fällt Einkommensteuer an. Jedoch sind z.B. Krankenversicherungsbeiträge in vollem Umfang abzugsfähig. Darauf wird dann zum Schluss die Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber einbehalten hat,angerechnet.
Hier müssen Sie einmal jährlich eine Einkommensteuererklärung einschließlich Anlagen N, G und EüR abgeben.
Die Frage nach den Einnahmen bezieht sich sicherlich auf Umsatzsteuer. Dort gibt es eine Grenze i.H. v. 17.500 € Einnahmen, bis zu denen keine Umsatzsteuer erhoben wird. Die Einnahmen in diesem Sinne sind 23.000,-- (=Bruttohonorar vor Abzug Provision). In den ersten zwei Kalenderjahren müssen Sie monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Die Umsatzsteuer aus den Einnahmen abzüglich der Vorsteuer aus der Provision müssen Sie dann an das Finanzamt überweisen.
Durch die Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung stellen Sie dem Finanzamt Informationen zur Verfügung mit denen Einkommensteuervorauszahlung berechnet werden können. Das Finanzamt wird prüfen, ob durch die Lohnsteuer Ihres Arbeitgebers bereits die voraussichtliche Einkommensteuerschuld für das Kalenderjahr abgedeckt ist. Falls dies im Wesentlichen Umfang nicht der Fall ist, würde es zur Festsetzung von Vorauszahlungen kommen.
Die Einkünfte wären also:
aus nicht selbständiger Arbeit 9.000,-- (10.000,-- abzgl. Werbungskostenpauschale)
aus Gewerbebetrieb 16.000,--
Im Fragebogen werden dann noch die Sonderausgaben angegeben (Krankenversicherung und Rentenversicherung).
Bei der Gewinnermittlung sollten Sie auch mögliche Fahrtkosten in Abzug bringen
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Antworten weiterhelfen konnte. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Bei weiteren Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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