Ausbleibende Lohnzahlungen
Fragestellung
Guten Abend Herr Spitz,
ich habe folgendes Problem mit meinem Arbeitgeber:
Ich wohne in Niedersachsen und arbeite beruflich als Handwerker im Heizung-Sanitärbereich.
Ich erhalte seit längerer Zeit verspätete Lohnzahlungen, doch seit dem 15.02. (für Januar; Lohnzahlungen sind lt. Vertrag immer zum 15. des Monats fällig.) bekomme ich nur noch einen Teil ausgezahlt (am 28.02. habe ich auf nachdrängen erstmal 300,- € in bar bekommen und am 05.03. habe ich 1.500 € Abschlagszahlung für Januar erhalten- obwohl KEINE Abschlagszahlung generell vereinbart ist). Für Januar würden also noch schätzungsweise ca. 300 Euro fehlen.
Für Februar habe ich am 19.03. insgesamt nur 1.000 Euro erhalten. Also fehlen für Februar noch schätzungsweise ca. 900 Euro (dies war auch die letzte Lohnzahlung die ich überhaupt bis dato erhalten habe).
Insgesamt wären also noch ca. 1.200 Euro an Lohnzahlungen offen.
Leider fehlen mir auch gerade diese Lohnabrechnungen und auf Nachfrage, kann mir mein Arbeitgeber diese auch nicht aushändigen, da seine Finanzberaterin angeblich nicht erreichbar ist. Ich höre auch immer wieder erneut neue Ausreden warum die Zahlung nicht vollständig erfolgt oder dass die Abrechnungen von der Finanzberaterin noch nicht erstellt wurden etc.-
D.h. ich kann meinen Arbeitgeber auch schriftlich nicht abmahnen, da ich nicht die genaue Lohnsumme für Jan.- Feb. weiß.
Nun bin ich seit ca. 2 Wochen bis einschließlich 06.04. krank geschrieben. Dazu kommt, dass mein Arbeitgeber mich sobald ich wieder gesund bin, in Kurzarbeit schicken möchte.
Er hat mir heute mitgeteilt, dass sämtliche hohe Kundenzahlungen seit längerem offen sind und die Kunden auf Grund der Corona Krise aktuell nicht zahlen können (Fitnessstudios etc.) und er deswegen wohl vermutlich in paar Wochen pleite geht.
Mein Arbeitgeber hat mir heute klar und deutlich mündlich gestanden, bei weiterhin ausbleibender Kundenzahlungen, ab sofort kein Lohn mehr zahlen zu können. Weder für offenes, noch für zukünftiges. Ich kann also nun davon ausgehen, dass gar kein Lohn mehr bezahlt wird- Auch nicht teilweise.
Daher folgende Fragen an Sie:
1.) Wäre hierbei nicht ein Aufhebungsvertrag oder Kündigung seitens des Arbeitgebers am sinnvollsten, wenn er einerseits nicht einmal die noch offenen Lohnzahlungen bezahlen kann und andererseits sicherlich dann auch nicht das zustehende Kurzarbeitergeld?
Ich möchte auch nicht länger umsonst arbeiten.
2.) Ist es überhaupt möglich den Arbeitgeber schriftlich abzumahnen, wenn die Lohnabrechnungen fehlen und der Lohn nur teilweise (aber erheblich verspätet) gezahlt wurde?
3.) Was können Sie mir in Angesichts dieser Situation für weiteres Handeln meinerseits empfehlen?
Ich danke Ihnen schon mal vorab für Ihre Mühe.
Viele Grüße,
A. Schlager
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Klaus Spitz, M.A.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
in Beantwortung Ihrer Fragen möchte ich Ihnen folgendes mitteilen:
1.) Wäre hierbei nicht ein Aufhebungsvertrag oder Kündigung seitens des Arbeitgebers am sinnvollsten, wenn er einerseits nicht einmal die noch offenen Lohnzahlungen bezahlen kann und andererseits sicherlich dann auch nicht das zustehende Kurzarbeitergeld? Sowohl eine arbeitgeberseitige Kündigung als auch ein Aufhebungsvertrag sind möglich. WICHTIG: Sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen, muss unbedingt die gesetzliche bzw. - soweit vorhanden - die im Arbeitsvertrag vereinbarte Kündigungsfrist eingehalten werden. Andernfalls droht eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Von daher wäre der bessere Weg, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber ordentlich aus betriebsbedingten Gründen kündigt.
2.) Ist es überhaupt möglich den Arbeitgeber schriftlich abzumahnen, wenn die Lohnabrechnungen fehlen und der Lohn nur teilweise (aber erheblich verspätet) gezahlt wurde? Ja, das ist möglich. Sie können die Lohnabrechnungen und die unvollständigen Lohnzahlungen unter Setzung einer Frist (von z.B. 1 Woche) anmahnen und Ihren Arbeitgeber zur Erbringung dieser Leistungen auffordern. Kommt der Arbeitgeber dem nicht nach, können Sie diese Ansprüche beim Arbeitsgericht einklagen.
3.) Was können Sie mir in Angesichts dieser Situation für weiteres Handeln meinerseits empfehlen? Ich würde Ihnen empfehlen, nach vorangegangener Mahnung (siehe unter 2.) Klage beim Arbeitsgericht zu erheben. Dazu brauchen Sie nicht unbedingt einen Anwalt. Sie können zur Geschäftsstelle des für Sie zuständigen Arbeitsgerichts gehen. Dort wird der Urkundsbeamte die entsprechende Klage für Sie formulieren und aufnehmen. Nehmen Sie dazu alle schriftlichen Unterlagen mit, die das Arbeitsverhältnis betreffen (wie Arbeitsvertrag, Mahnung, vorhandene Gehaltsabrechnungen).
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Spitz
Sie haben eine Frage im Bereich Arbeitsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen