Ausbildungskosten absetzbar als betriebliche Kosten
Fragestellung
Eckpunkte:
Gewerbe Kosmetische Fußpflege
Inhaber Ehefrau // Ehemann mithelfender Familienangehöriger // 1 Angestellte
Steuerliche Gewinnermittlung: EÜR
Die 18-Jährige Tochter der Eheleute hat vor kurzem die Schule beendet und sich nun für eine Ausbildung zur Podologin angemeldet. Ziel ist die Arbeit im Betrieb der Eltern nach Ende der zweijährigen Ausbildung. Dadurch kann ein neuer Kundenkreis gewonnen werden durch Kunden mit Rezept von Ärzten (Abrechnung mit Krankenkassen).
Frage:
Können die monatlichen Ausbildungskosten der Schule für Podologie in Höhe von ca. 400,00 Euro sowie tägliche Fahrtkosten zur Schule als Betriebskosten des bestehenden Gewerbes abgesetzt werden?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrte Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Die Ausbildungskosten sind als Werbungskosten oder vorewrggenommene Betriebsausgaben der Tochter nur dann abziehbar, wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt oder wenn es sich um ein Ausbildungsdienstverhältnis handelt. Beides scheint nicht vorzuliegen. Somit sind die Ausbildungskosten bei der Tochter m.E. höchstens als Sonderausgaben bei der Tochter selbst anzusetzen.
Eine Verlagerung der Kosten in den Betrieb und damit eine Berücksichtigung als Betriebsausgaben ist nur dann denkbar, wenn die Tochter im elterlichen Betrieb zu Zwecken der Ausbildung angestellt wird (Ausbildungsdienstverhältnis). Ein Vertrag unter Angehörigen ist allerdings nur dann steuerlich anzuerkennen, wenn er dem formalen Drittvergleich (schriftlich, im Voraus, zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig, tatsächliche Durchführung entspricht der vorherigen Vereinbarung) und auch in Bezug auf die Konditionen einem Drittvergleich eines mit einem fremden Dritten abgeschlossenen Vertrags entspricht.
Dies wäre schwer darstellbar, wenn die Tochter eine schulische Vollzeitausbildung absolviert.
Eine Ausbildungsdienstvertrag, der nur dem Zweck deint, die Kosten zu verlagern, könnte darüber hinaus als missbräuchliche Gestaltung zu verwerfen sein.
Somit halte ich eine Verlagerung der AUsbildungskosten in den Betrieb für fast aussichtslos.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Einkommensteuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen